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Masernausbruch: Schule schränkt Unterricht ein!

Masernausbruch: Schule schränkt Unterricht ein!

News Team
11.05.2017, 14:44 Uhr
Beitrag von News Team

Die seit dem 3. Mai 2017 eingeleiteten Ermittlungen, Untersuchungen und Maßnahmen haben einen Stand von sieben bestätigten Masernerkrankungen, teilte die Stadt Chemnitz gestern mit. Betroffen sind die Bewohner eines Vier-Seiten-Hofes in Callenberg, die gleichzeitig Schüler der Waldorfschule in Chemnitz sind, sowie ein Lehrer der Waldorfschule.

Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen an den Standorten Auerswalder Straße und Sandstraße in Chemnitz wurden bereits mit Beginn der Maßnahmen Besuchsverbote für die jeweils betroffenen Klassenstufen erlassen. Mit dem heutigen Ermittlungsstand wird das Besuchsverbot auf alle Klassenstufen ausgedehnt.

Das Besuchsverbot gilt für alle möglicherweise gefährdeten Schüler der Waldorfschule. Die Eltern sind über Elternbriefe über die aktuelle Situation informiert und klären ab, inwieweit ihr Kind gefährdet und damit vom Besuchsverbot betroffen ist. Hierzu stehen die Eltern mit dem Gesundheitsamt in enger Verbindung.

Nicht gefährdet und damit geschützt vor einer Ansteckung ist, wer bereits selbst einmal an Masern erkrankt war (ärztlich dokumentiert), über einen vollständigen Impfschutz verfügt oder innerhalb von drei Tagen nach Kontakt zu einem Erkrankten geimpft wurde.

Beratend steht den Eltern und Lehrern das Gesundheitsamt, SG Allgemeiner Infektionsschutz, Tel. 488 5832, zur Verfügung.

Nicht unterschätzen

Masern sollte man nicht unterschätzen. Vor zwei Jahren verstarb ein kleiner Junge aus Reinickendorf an den Masern. Bei Erwachsenen kommt es zu schweren Verläufen. In seltenen Fällen bleiben schwere Schäden zurück, bei Erkrankungen im Säuglingsalter kann es auch noch nach Jahren zu einer seltenen Spätfolge (SSPE) kommen, die dann aber immer tödlich verläuft. Impfen schützt davor!

Die Erkrankung klingt in der Regel nach fünf bis sieben Tagen ab und hinterlässt lebenslange Immunität. Gefürchtet sind die Komplikationen. Eine besonders gefürchtete ist die akute postinfektiöse Enzephalitis mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma. Diese Entzündung des Gehirns tritt laut Robert Koch-Institut bei einem von 1000 Masernfällen auf ­– vier bis sieben Tage nach dem Masern-typischen Exanthem.

Zweimalige Impfung empfohlen


Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt für alle nach 1970 Geborenen eine zweimalige Impfung gegen Masern in der Kindheit bzw. eine Impfung im Erwachsenenalter. In der Regel erfolgt die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite folgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Wer als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde, kann dies auch noch im Jugend- bzw. Erwachsenenalter bei seinem Hausarzt nachholen.

Ansteckung beim Sprechen

Masern werden leicht über Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten von Mensch zu Mensch weitergegeben. 14 Tagen nachdem man sich infiziert hat, tritt bei den Erkrankten ein maserntypischer rötlicher Hautausschlag, meist im Gesicht beginnend, auf. Einige Tage vor und nach dem Auftreten des Hautausschlages ist die Gefahr der Ansteckung für andere Personen an einem Masernerkrankten am größten. Wenige Tage zuvor kündigt sich die Masernerkrankung meist mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung der Augen (rote Augen) an. Masernerkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindertagesstätte nicht besuchen. Das gleiche gilt für ansteckungsverdächtige Geschwisterkinder oder andere Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Dorothea Matysiak-Klose, RKI-Expertin für Impfprävention, warnt „vor einem erhöhten Risiko, sich dieses Jahr mit Masern anzustecken“. Insgesamt hätten in den vergangenen Jahren aber „die steigenden Impfquoten zum Erfolg“ geführt.

Sie sind wieder am Vormarsch - Die Masern.

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