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Schlappe für Meyer Werft vor Gericht

Schlappe für Meyer Werft vor Gericht

18.12.2015, 08:06 Uhr
Beitrag von wize.life-Nutzer

Sind wir in Deutschen Rechtsstadt schon soweit das Betriebsratsmitglied fristlos gekündigt wird: Mit der Begründung daß er Auszubildende zum Eintritt in die Gewerkschaft genötigt haben soll.
Im Arbeitsrechtsstreit mit dem Betriebsratsvorsitzenden Ibrahim Ergin hat die Papenburger Meyer Werft am Donnerstag eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Arbeitsgericht Lingen verweigerte der Werft die sogenannte Ersatzzustimmung zur Kündigung. Richter Christoph Schmedt begründete die Entscheidung damit, daß der Betriebsrat nicht rechtzeitig über die Kündigung informiert worden sei. Die Meyer Werft kündigte umgehend an, in die nächste Instanz gehen zu wollen. "Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass Ibrahim Ergin nicht im Betrieb bleibt", sagte Geschäftsführer Lambert Kruse. Ergin dagegen sprach von einem "guten Tag". "Ich bin sehr erleichtert, vor allem auch für meine Familie, die einiges durchmachen mußte", sagte er dem NDR Fernsehen.
Gewerkschaft fordert sachlichen Dialog

Für Zufriedenheit sorgte der Richterspruch auch bei der Gewerkschaft IG Metall Küste. "Ibrahim Ergin ist und bleibt der Betriebsratsvorsitzende der Meyer Werft. Das muss auch die Geschäftsführung endlich einsehen", sagte Bezirksleiter Meinhard Geiken. Er forderte die Unternehmensleitung der Meyer Werft auf, auf Ergin, den Betriebsrat und die IG Metall zuzugehen. "Wir waren und sind jederzeit zu einem sachlichen Dialog bereit", so Geiken. Rund 200 Gewerkschafter hatten vor dem Prozessauftakt ihre Solidarität mit Ergin bekundet. Einige von ihnen hielten ein Schild mit der Aufschrift "You never walk alone, Ibrahim" in die Höhe.
Meyer Werft lehnt Mediation entschieden ab
Während der Verhandlung hatte sich Richter Schmedt ausdrücklich für eine Mediation ausgesprochen. Dies habe den Vorteil, dass strittige Punkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert werden könnten. Auch Vertreter von Ergin machten mehrfach deutlich, dass sie an einem Kompromiss interessiert seien. Die Anwälte der Meyer Werft lehnten dies jedoch rigoros ab. Nur bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei ein Vergleich denkbar, hieß es von ihrer Seite. Schmedt wies daraufhin, dass sich eine gerichtliche Klärung durch die Instanzen lange hinziehen könne. Sollte der Fall bis zum Bundesarbeitsgericht gehen, könnte dies mehrere Jahre dauern.
Gütetermin bringt wie erwartet keine Einigung

Ergin und die Werft standen sich vor dem Arbeitsgericht gleich doppelt gegenüber. Denn der Betriebsratsvorsitzende hat seinen Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Beschuldigungen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Eine Entscheidung in dieser Sache gab es am Donnerstag allerdings nicht, da der Gütetermin wie erwartet keine einvernehmliche Lösung brachte. Nach Angaben eines Sprechers wird daher ein sogenannter Auflagenbeschluß erlassen und mindestens ein weiter Termin angesetzt.
Ergin weist Vorwürfe zurück

Die Werft will Ergin fristlos entlassen, weil er angeblich 2011 und 2012 damalige Auszubildende zum Eintritt in die IG Metall genötigt haben soll. Ergin selbst hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Versuch bezeichnet, aktive Arbeitnehmervertreter einzuschüchtern.

http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...rft954.html

http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...rft920.html

http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...rft916.html

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12 Kommentare

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Daß Meyer und Kruse beteuern, eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft zu wollen ist an Dreistigkeit schwer zu überbieten: die Meyer-Werft hat ihren Geschäftssitz 2015 u.a. nach Luxemburg verlegt, um die Gründung eines Aufsichtsrats zu umgehen, in dem auch Mitarbeitervertreter gesessen hätten. Wenn es jetzt einen politischen Shortstory gibt, dann absolut zu Recht: Bernard Meyer hat von Steuergeldern in dreistelliger Millionenhöhe profitiert, spart aber mit Holding in Luxemburg Steuern in Deutschland. - Schwer vorzustellen, daß hinter dem schamlosen Anschreiben der Beschäftigten nicht eine gut bezahlte Agentur oder Medien-Kanzlei sitzt.
Im Schreiben stellen sich Bernard Meyer und Lambert Kruse als Gutmenschen dar, die sich schwer betroffen von den angeblichen Leidensgeschichten mehrerer Mitarbeiter zeigen. Ihnen soll nach mehreren Jahren plötzlich und zeitgleich eingefallen sein soll, dass besagter Betriebsratsvorsitzender sie dazumal ganz schlimm unter Druck gesetzt haben soll, der IG-Metall beizutreten.
  • 30.12.2015, 14:32 Uhr
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ich war nicht bei der verhandlung. nach meinen informationen obsiegte der kläger, weil die fristlose kündigung formale mängel aufgewiesen haben soll. sollten sich die vorwürfe bestätigen lassen, wäre aus meiner sicht eine fristlose kündigung durchaus in erwägung zu ziehen.
  • 20.12.2015, 12:16 Uhr
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"Nötigung bedeutet den Einsatz von Gewalt oder Drohen mit einem empfindlichen Übel" Anzeige habe die Werft aber nicht erstattet, teilte ein Unternehmenssprecher mit.
  • 20.12.2015, 14:30 Uhr
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Im Schreiben stellen sich Bernard Meyer und Lambert Kruse als Gutmenschen dar, die sich schwer betroffen von den angeblichen Leidensgeschichten mehrerer Mitarbeiter zeigen. Ihnen soll nach mehreren Jahren plötzlich und zeitgleich eingefallen sein soll, daß besagter Betriebsratsvorsitzender sie dazumal ganz schlimm unter Druck gesetzt haben soll, der IG-Metall beizutreten.
  • 30.12.2015, 14:10 Uhr
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Die Nachricht (Kommentar der Geschäftsleitung )von der Meyer-Werft ist wirklich kaum zu glauben.
Sind Sitzungen vor den Arbeitsgerichten eigentlich für öffentliche Besucher?
Bei großen Firmen ist die Resonanz in der Presse gut.
Abert die Beschäftigten in den kleineren Betrieben unter Umständen keine Lobby und keinen Betriebsrat!!!
  • 18.12.2015, 23:22 Uhr
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Ja Sitzungen vor dem Arbeitsgerichte sind Öffentlich
  • 19.12.2015, 12:11 Uhr
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http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/...ekaempfung/

Das wird zunehmend mehr- und Solidarität ??
  • 18.12.2015, 11:36 Uhr
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Mich Stört am meisten die Tatsache das Die Unternehmen egal wie hoch die Kosten von Gericht oder Abfindungen auch ist, sie werden dann von den Unternehmen Steuerlich abgeschrieben als außerordentliche Belastung und somit werden solche Schweinereien auch noch von uns Steuerzahlern finanziert und der betroffene Arbeitnehmer muss eine Abfindung auch noch versteuern und am Arbeitslosengeld anrechnen lassen.
  • 18.12.2015, 13:11 Uhr
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Meines Wissens ist es kaum möglich, einen Betriebsrat zu kündigen. Oder hat sich die Gesetzeslage geändert?
  • 20.05.2017, 14:22 Uhr
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Das ist heutzutage schön fast gang und gebe, es gibt da sogar Rechtsanwälte die im Internet ihre Dienste diesbezüglich anbieten mit Erfollksgarantie das ist zwar Traurig aber war
  • 22.05.2017, 08:35 Uhr
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Auch das ist so ein Fall!!
Gelsenkirchener Reinigungsfirma zahlt „Kopfgeld“ für Gewerkschaftsaustritt
Für die IG BAU ist es ein Skandal, was sich in der Gelsenkirchener Gebäudereinigung abspielt: Nach Informationen der IG BAU Westfalen zahlt die Firma Stölting Care jedem Mitarbeiter ein „Kopfgeld“ von 50 Euro, wenn er aus der Gewerkschaft austritt. „Wir sind schockiert über diese Gutsherrenart und gehen jetzt vor Gericht gegen Stölting vor“, sagt Regionaleiter Bodo Matthey.
Bereits am kommenden Mittwoch [f. d. Red.: 9. März] wird die einstweilige Verfügung am Arbeitsgericht Gelsenkirchen verhandelt.
„Was Stölting hier macht, ist ganz klar rechtswidrig und ein Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit wie sie im Grundgesetz steht“, ist sich Matthey sicher. Diese sehe vor, dass in Deutschland dürfe jeder Arbeitnehmer einer Vereinigung beitreten darf, um seine Interessen zu vertreten – genauso wie übrigens jeder Arbeitgeber auch, sagt der Gewerkschafter. Die Firma Stölting habe keinerlei Recht, die Mitarbeiter per „Kopfgeld“ zum Austritt aus der Gewerkschaft aufzufordern oder ihnen sogar Vordrucke dafür bereitzustellen.
Zum Hintergrund: „Seit Januar gilt in der Gebäudereinigung ein neuer Mindestlohn, der ab März allgemeinverbindlich ist. Außerdem ist der Tariflohn in der Branche gestiegen. Als Reaktion darauf verschärft Stölting nun das, Turbo-Putzen‘: Die Beschäftigten haben eine Stunde weniger Zeit, um die gleiche Fläche zu schaffen“, berichtet Bodo Matthey. Offenbar wolle die Firma die gestiegenen Lohnkosten durch kürzere Reinigungszeiten wieder hereinholen.
Als sich die Gewerkschaft dagegen zur Wehr setzte, erteilte ihr die Geschäftsführung ein Hausverbot. Bodo Matthey spricht von einem „abgebrühten Kalkül“: „Die Arbeitnehmer-Vertretung ist der Firma ein Dorn im Auge. Und die Beschäftigten sollen eingeschüchtert werden.“
Die Stölting Service Group beschäftigt rund 5.500 Mitarbeiter. Ein Großteil von ihnen arbeitet in Nordrhein-Westfalen. Bei der Unterlassungsklage gehe es jetzt nicht nur darum, dass die Firma ihre, Kopf-Prämie‘ zurücknehme, so Matthey. „Sondern auch darum, dass sie so ein mieses Spiel an anderen Standorten gar nicht erst versucht.“
https://www.igbau.de/Page23223.html
  • 22.05.2017, 16:04 Uhr
  • 1
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht...t-aussehen/
  • 20.06.2017, 08:37 Uhr
  • 0
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