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Sex-Überfall auf Joggerinnen im Wald: 16-jähriger Syrer will nicht in den Kn ...

Sex-Überfall auf Joggerinnen im Wald: 16-jähriger Syrer will nicht in den Knast

News Team
05.06.2016, 12:44 Uhr
Beitrag von News Team
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Der Jugendliche hatte sich mit einem Brotmesser im Wald versteckt und dort Joggerinnen aufgelauert. Er verlangte Handy und Geld und sexuelle Handlungen. Jetzt wurde er deswegen zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Doch das Urteil wurde nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte nicht nur bayernweit für Schlagzeilen gesorgt. An einem Morgen im Januar hatte der Täter mit einem Messer bewaffnet im Wald bei Kühbach (Kreis Aichach-Friedberg) zwei Joggerinnen überfallen. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, stach er bei der Tat in Richtung der Frauen, ohne sie zu treffen. Danach forderte er die 46- und die 50-Jährige auf, ihm Geld und Handys auszuhändigen und ihn zu küssen. Die 50-jährige Joggerin nahm sich daraufhin einen Stock und brüllte den Jugendlichen an. Danach lief der Jugendliche davon. Die Frauen blieben unverletzt.

Bereits eine halbe Stunde später überfiel er im selben Waldstück eine weitere Joggerin (56), die ihm ihr Handy hergab. Daraufhin warf er sie zu Boden und berührte sie im Intimbereich. Kurz darauf konnte sie ihm entkommen. Am Mittag des gleichen Tages nahm die Polizei den Syrer in einem Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Nachbargemeinde Schiltberg fest.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ute Bernhard verurteilte den jugendlichen Straftäter an seinem 16. Geburtstag wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und versuchter sexueller Nötigung sowie wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Weil der Verurteilte die zweite Instanz anruft, wurde das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Nun muss das Landgericht über den Fall entscheiden.

Seit dem Tag seiner Festnahme sitzt der Syrer in Untersuchungshaft. Eines seiner Opfer will nun einen Selbstverteidigungskurs machen.

Nina Zacher kämpfte bis zum letzten Atemzug - Das ist ihre wichtige Botschaft an uns

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4 Kommentare

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So etwas ist eine wirkliche Bereicherung für unser Land. 16 Jahre und nichts in dem albernen Gehirn als ungezügelten Sexualtrieb.
  • 05.06.2016, 19:52 Uhr
  • 1
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Dann warten wir mal das Urteil des LG`s ab ... ob dies die bewiesenen Fakten genauso gewichtet wie das AG ...
und wenn nicht, dann darf sich anschließend noch das OLG, dann der BGH und vielleicht noch der EuGH mit dem Fall beschäftigen ...
schaun mer mal ...
die Prozeßkostenhilfe ermöglicht den kostenlosen Gang durch alle Instanzen ... ob Syrer oder Deutscher ...
  • 05.06.2016, 16:15 Uhr
  • 0
M.E. gibt es in diesem Fall nur die 2. Instanz, sofern kein juristischer Formfehler vorliegt.
Der Junge hat wohl gepennt, "normalerweise" bezeichnen sich Täter wie er als unter 14 J. und sind dann nicht strafbar.
  • 06.06.2016, 20:48 Uhr
  • 0
stimmt, § 19 StGB ...
aber wir werden es sehen ... wie weit diese "Sache" juristisch getrieben wird ...
  • 07.06.2016, 01:47 Uhr
  • 1
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