Nach einer Vergewaltigung in einem Hamburger Club kam heraus, dass der Tatverdächtige bereits lange abgeschoben werden sollte. Jetzt erklärte die Behörde, warum er noch im Land ist.
Die Tat ereignete sich Mitte Dezember in einem Club auf St. Pauli. Dabei wurde eine 24-jährige Frau vergewaltigt. Als Tatverdächtiger war rasch der Marokkaner Adil B. (34) ermittelt. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass Adil B. bereits vorher straffällig geworden war und eigentlich längst hätte abgeschoben sein sollen.
Jetzt äußerte sich erstmals die zuständige Ausländerbehörde des Kreises Holzminden (Niedersachsen) zu dem Vorwurf, das Amt habe die Abschiebung von Adil B. verschleppt. Marie-Luise Niegel, die Sprecherin des Kreises erklärte, warum man nicht auf den Appell der Kollegen aus Hamburg reagiert habe, einen Antrag auf Abschiebehaft zu stellen:
Es ist angesichts einer Fallzahl von mehr als 4000 Fallbetreuungen im Verhältnis zum Stellenschlüssel von insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalenten zum fraglichen Zeitpunkt des Eingangs der Mail nicht möglich gewesen, dass eine Abholung und Überführung eines Abschiebehäftlings aus einer Haftanstalt in Hamburg in eine dafür geeignete Einrichtung nach Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen erfolgen konnte.
Das klingt wie eine Bankrotterklärung. Besonders fatal:
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