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Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.. vom 08.01.2017

19.03.2017, 23:49 Uhr
Beitrag von wize.life-Nutzer
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Petition 69341
Aufenthaltsrecht - Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit für bestimmte Personengruppen vom 08.01.2017
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle nichteuropäischen Staatsbürger, die - gänzlich unabhängig von dem jeweiligen Aufenthaltsstatus (Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylsuchende,...) - mit Vollendung des 25. Lebensjahres einen mindestens 10jährigen Aufenthalt in der Europäischen Union nachweisen können und sich dem Wesen des Grundgesetzes verpflichtet fühlen, einen ansonsten bedingungslosen Anspruch auf die Deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Begründung
Es gibt mehrere Begründungen für diese Petition. Grundgedanke: es gibt (noch) keinen Europäischen Pass, und Deutschland ist führende Macht innerhalb der Union. Dementsprechend wäre dies meiner Ansicht nach eine sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Regeln zum Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft.

Faktisch haben wir viele Jugendliche mit nichteuropäischer Staatsbürgerschaft, die aus verschiedensten Gründen seit Kindesalter in der Union leben und sich hier sozialisiert haben. Sofern auch von diesen Jugendlichen gewollt, sollte es ihnen ermöglicht werden, dass sie sich eine Zukunft in Europa aufbauen - ohne wenn und aber.

Die Sozialisierung und der gesellschaftliche Beitrag wird oft erschwert durch ein Wirrwarr an Gesetzen und Regelungen, die nicht auf Integration, sondern auf Ausgrenzung zielen. Ferner sind wir als Europäischer Wirtschaftsraum angewiesen auf die Qualifikationen, das Engagement und die Arbeitskraft dieser Jugendlichen, die fürderhin als Botschafter Europäischer Werte und Kompetenz agieren könnten.

Mit einem schlichten Gesetz der geforderten Art könnte Deutschland ein positives Zeichen in der Union setzen. Am besten wäre natürlich eine entsprechende Europäische Regelung, die der Strahlkraft Europäischer Werte gerecht wird.

Im Grunde sollte jeder Mensch das Recht auf freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes haben. Wir sollten es aber jenen vielen jungen Menschen erleichtern, die besonders darunter leiden, dass sie nicht frei von teils absurden bürokratischen Hürden in einer Union studieren, arbeiten und leben können, mit deren Werten sie sich grundsätzlich identifizieren und zu deren Erfolg und Fortschritt sie beitragen wollen - in welchem Land der Union auch immer.

https://epetitionen.bundestag.de/pet..._69341.html

Diskussionszweig: Besser: Erlauben der doppelten Staatsbürgerschaft
Erstellt 13.03.2017 - 00:47 von Michael Meß .

Nach der geltenden Rechtslage haben wohl die meisten der in dieser Petition genannten Personen bereits jetzt einen Einbürgerungsanspruch.

Ein großes Problem ist jedoch die Tatsache, daß man (von Ausnahmen abgesehen) nur eine Einbürgerungszusage bekommt und erst eingebürgert wird, nachdem man aus seiner alten Staatsbürgerschaft entlassen wurde.

Das verlangt von Personen, die sich einbürgern lassen wollen, um sich hier voll zu integrieren, ihre Wurzeln in ihrem Heimatstaat abzuschneiden.
Dies fällt schwer, wenn man noch Verwandte dort hat und wenn man nicht jedesmal, wenn man diese besuchen möchte, erst ein teures Visum beantragen müssen möchte.
Da lebt es sich als Ausländer hier dann einfach besser mit einer Niederlassungserlaubnis, die einem ja auch Schengen-Reisefreiheit gewährt, wobei man dann bei Reise in sein Nicht-EU-Heimatland kein Visum braucht, da man ja dessen Staatsangehörigkeit besitzt.

Auch darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch verloren gehen, wenn man eine Andere annimmt.

Auch wenn ich diese Petition nicht wirklich hilfreich finde, fände ich es dennoch gut, wenn jemand, der mindestens 10 Jahre mit eigenen Beiträgen in die Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht von Sozialhilfe lebt und nicht vorbestraft ist, auch ohne Nachweis von Sprachzertifikat und Einbürgerungstest eingebürgert werden kann und dann eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, wenn er seine alte Staatsangehörigkeit nicht freiwillig aus eigenem Antrieb abgibt.

https://epetitionen.bundestag.de/pet....tab.1.html

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16 Kommentare

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Es gab in Deutschland auch schon früher eine doppelte Staatsbürgerschaft, durch Geburtsrecht. Da z.B. Deutschland ein Abstammungsrecht hat und Frankreich ein Geburtsrecht, wäre ich mit deutschen Eltern in Frankreich geboren Franzose und Deutscher. Da ein Kind auch keine Entscheidungen bezüglich der Aufgabe einer Staatsbürgerschaft stellen kann, bleiben beide, Finde ich völlig okay und diese Art der Doppelstaatsbürgerschaft hat meines Wissens noch nie Probleme verursacht
  • 24.03.2017, 19:27 Uhr
  • 0
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@ Gabriele,
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle nichteuropäischen Staatsbürger, die - gänzlich unabhängig von dem jeweiligen Aufenthaltsstatus (Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylsuchende,...) - mit Vollendung des 25. Lebensjahres einen mindestens 10jährigen Aufenthalt in der Europäischen Union nachweisen können und sich dem Wesen des Grundgesetzes verpflichtet fühlen, einen ansonsten bedingungslosen Anspruch auf die Deutsche Staatsbürgerschaft haben. "
hm ... Bauchschmerzen macht mir da, dass nach 10 Jahren Asylsuchende einen Anspruch darauf haben sollen, eingebürgert zu werden.
Angeblich sollen Asylanträge nach circa 6-9 Monaten bearbeitet sein ... aber 10 Jahre ... ????
desweiteren ist für mich nicht nachvollziehbar, dass nichteuropäische Staatsbürger, die 10 Jahre in Frankreich leben, einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben sollen ... warum?
Wenn schon, dann wäre diese Petition nicht an den Deutschen Bundestag zu adressieren, sondern an das europäische Parlament ...
mit der Folge, dass jene nichteuropäische Staatsbürger, ob Zuwanderer oder Flüchtling, nach mindestens 10 Jahre Aufenthalt die Staatsbürgerschaft des Landes erwerben können, in welchem sie 10 Jahre gelebt haben.
"Auch wenn ich diese Petition nicht wirklich hilfreich finde, fände ich es dennoch gut, wenn jemand, der mindestens 10 Jahre mit eigenen Beiträgen in die Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht von Sozialhilfe lebt und nicht vorbestraft ist, auch ohne Nachweis von Sprachzertifikat und Einbürgerungstest eingebürgert werden kann und dann eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, wenn er seine alte Staatsangehörigkeit nicht freiwillig aus eigenem Antrieb abgibt. "

so siehts aktuell aus:
"Die Anspruchseinbürgerung"
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Conte...96bodyText2

sogesehen wird die Petition keinen Erfolg haben, denn alles das, was du forderst ist in der Anspruchseinbürgerung bereits abgebildet ...
auch der Verlust bzw. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit ...
  • 22.03.2017, 16:25 Uhr
  • 0
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Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist abzulehnen. Wieso macht man es mit dem Aufenthaltsrecht nicht so wie in der Schweiz, Österreich und Ungarn? Wer in einem fremden Land leben will, unterzeichnet eine Vereinbarung, daß er dem Lande in dem er wohnen möchte, nicht zur Last fällt. Aber dazu kann sich unsere Politik leider nicht durchringen. Lieber speisen sie die alten deutschen Mitmenschen mit minimalen Renten ab und die ausländischen Einwanderer bekommen alles was sie benötigen.
  • 20.03.2017, 21:46 Uhr
  • 5
Genau so!
  • 22.03.2017, 21:11 Uhr
  • 1
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ich wiederhole mich nur ungerne:
Man kann nicht zwei Herren dienen, ohne einen zu verraten ...
das bedeutet, dass man sich entscheiden muss ... entweder für die deutsche Staatsbürgerschaft, oder dagegen ...
wohin dieser "Eiertanz" führt, darf aktuell Deniz Yücel erfahren, der meinte, dass die deutsche Staatsbürgerschaft ihn vor den Repressalien der türkischen Behörden schützt ... dumm gelaufen, denn er besitzt auch die türkische!
Cleverer machte es Mutlu Sürücü, der mutmaßlich die Waffe besorgt hat, mit der sein Bruder Alpaslan ihre Schwester Hatun abgeknallt hat.
Er legte die deutsche Staatsbürgerschaft ab ... und entging so der deutschen Strafverfolgung ...
Sein Bruder Alpaslan wurde neun Jahren Jugendhaft im Juli 2014 abgeschoben. Sie leben leben heute im Istanbuler Stadtteil Ümraniye.
  • 20.03.2017, 05:22 Uhr
  • 6
Grundsätzlich kann ich kann jeden verstehen, der seine 2. Staatsbürgerschaft nicht abgibt, da sie ja einige Vorteile bringt. Vor Allem, den der Auswahl.
Aber ich möchte auch klarstellen, dass diese Möglichkeit Deutschland nicht gut tut. Sie ist einseitig vorteilhaft für Einwanderer. Sinn macht es, wenn die deutsche Staatbürgerschaft bei schweren Vergehen wieder aberkannt werden könnte. Nur so trägt das Aufnahmeland nicht alle Risiken.
  • 20.03.2017, 10:53 Uhr
  • 4
@Lucia,
der Art. 16 Abs. 1 GG sagt diesbezüglich aus:
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
  • 20.03.2017, 10:57 Uhr
  • 3
Tommy - Das ist mir bekannt. Es war ein Gedanke von mir, der möglicher Weise die sogenannte Integration beschleunigen würde.
  • 20.03.2017, 11:02 Uhr
  • 2
@Lucia,
meiner Meinung nach behindert der Doppelpass die Integration ...
man muss sich entscheiden ...
alles andere ist, meiner Meinung nach, Rosinenpikerei ...
meine Vorfahren mussten ihre "alte" Staatsangehörigkeit aufgeben ... nach dem sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten ...
  • 20.03.2017, 11:12 Uhr
  • 2
Es darf nur eine Staatsbürgerschaft geben, alles andere ist m.E. lediglich Ergaunerung von mutmaßlichen Vorteilen und hat nichts, aber auch gar nichts mit der bürgerlichen Verantwortung für ein Land zu tun. Hier kann man wunderbar sein Fähnchen schwingen in welche Richtung es gerade passt, lebt also zwischen den Welten. Ehen mit mehreren Frauen oder umgekehrt sind ja auch nicht zugelassen, wenn das auch manchem Gefallen würde, kann er doch wählen, wonach ihm gerade zu Mute ist, so ist das bei der doppelten Staatsbürgerschaft auch.
  • 20.03.2017, 20:24 Uhr
  • 1
Die große Migrationsbewegung hat erst begonnen.

Die doppelte Staatsangehörigkeit hat Menschen in Deutschland die Möglichkeit geboten, sich nicht entscheiden zu müssen.
Mal weiter gedacht:
Was wird mit den Syrern, die jetzt kommen? Mit den Afghanen? Den Irakern? Es wird noch Jahre dauern, aber eines Tages werden wir uns fragen müssen: Welchen Ministern und Präsidenten und Premiers werden die künftig Loyalität schulden?

Die Nachfahren der Iren und die Italiener, die nach Amerika ausgewandert sind, haben weder ihre Geschichte noch ihre Tradition noch ihre Wurzeln verloren, auch wenn sie heute Amerikaner sind.
+++
Das sagte mir ein Nachbar vor einiger Zeit:
Ein wesentlicher Grund warum z.T.Türken den deutschen Pass wollten ist, dass sie dann nicht zum türkischen Militär eingezogen werden konnten. Und nicht etwa weil sie Deutsche werden wollten.
+++
Das Konstrukt der doppelten Staatsbürgerschaft scheint mir nicht zu Ende gedacht - wen wundert´s.. und meines Wissen´s hält die SPD sie für richtig und wichtig..

nicht zu ende gedacht-- bei der(n) Frage(n):
Wie verhält sich ein Deutsch-Türke (Türken-Deutscher?) jetzt? Wie verhält er sich, wenn Erdogan, und mit ihm die Türkei, weiter in Richtung eines autoritären Staatswesens marschiert? In Konfrontation zur EU und zu Deutschland tritt?

Kann mirbitte einer mit 2 Staatsbürgerschaften erklären, warum die so wichtig ist, damit ich es verstehen kann
  • 21.03.2017, 00:03 Uhr
  • 2
Wichtig aus den von dir hier gut dargelegten Gründen.
  • 21.03.2017, 06:19 Uhr
  • 1
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