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Wegen Meineinds! Petry droht Aufhebung der Immunität

Wegen Meineinds! Petry droht Aufhebung der Immunität

News Team
17.08.2017, 10:31 Uhr
Beitrag von News Team
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Jetzt könnte es eng werden für AfD-Chefin Frauke Petry. Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hat am Donnerstag die Aufhebung der Immunität empfohlen.
Laut Bild entsprach der Ausschuss damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die aktuell wegen des Verdachts des Meineids gegen Petry ermittelt.
Der Vorwurf: Die Politikerin soll bei einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt haben.

Das Parlament müsste der Empfehlung des Ausschusses nun zustimmen. Petry selbst hatte sich für ein Aufhebungsverfahren ausgesprochen. Auch AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer begrüßte laut "Zeit" die Entscheidung. Am Ende des Verfahrens werde Petrys Unschuld stehen.
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7 Kommentare

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Na und?
Wer erinnert sich noch an Old Schwurhand?
Der war des Meineind überführt und wurde nicht
verurteilt.
Sein Anwalt konnte dem Gerichr glaubhaft vesichern,
dass Friedrich Zimmermann von der CSU Diabetiker
sei und darum oft nicht wisse was er sagt und tut.
Seinen Job als Bundesinneminister durfte er totzdem
weiter verrichten.
Was lernen wir daraus?
Es kommt nur darauf an, wer etwas tut.
  • 18.08.2017, 07:57 Uhr
  • 1
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Na endlich wurde auch Zeit nach so langen und ausführlichen Ermittlungen besteht mit der Erhebung der öffentlichen Klage nunmehr ein hinreichender Tatverdacht, der über den Anfangsverdacht eines Ermittlungsverfahrens wesentlich hinausragt.

Das es zu einer Anklage und zu keinem Strafbefehl kommen wird, geht schon aus der Tatsache der Anfrage an den Landtag hervor. Ein Strafbefehlsentwurf wäre schon durch die Freigabe des Ermittlungsverfahrens gedeckt - die Erhebung der öffentlichen Klage muss allerdings besonders beantragt werden.

Meineid ist ein Verbrechen, dass in der Mindeststrafe nicht unter einem Jahr ausfallen wird. Der Sachverhalt steht fest und muss nur nach dem Unmittelbarkeitsgrundsatz der Hauptverhandlung nach den Bedingungen der St PO öffentlich verhandelt werden.

Sollte sie zu dieser Mindeststrafe verurteilt werden, verliert sie ihre Wählbarkeit und entsprechenden Ämter gem. § 45 StGB.

https://dejure.org/gesetze/StGB/45.html

Der Vorgang, dass jemand eines Verbrechens beschuldigt wird und seine Ämter nicht aufgibt, ist einmalig in Deutschland. Ich hoffe, dass sie bald ihrer gerechten Strafe zugeführt wird.
  • 17.08.2017, 12:40 Uhr
  • 2
@Elmar,
"Sollte sie zu dieser Mindeststrafe verurteilt werden, verliert sie ihre Wählbarkeit und entsprechenden Ämter gem. § 45 StGB."
Deine Behauptung stimmt nicht!
Die Mindeststrafe beträgt gemäß § 154 Abs. 2 StGB 6 Monate ... und wäre damit kein Verbrechen, sondern ein Vergehen, § 12 Abs. 2 StGB!
Voraussetzung für § 45 StGB ist jedoch eine Strafe von mindestens einem Jahr!

"Ich hoffe, dass sie bald ihrer gerechten Strafe zugeführt wird."
Politiker, die ihrer gerechten Strafe zugeführt werden gibt es die?

"Verurteilte und vorbestrafte Politiker in Deutschland"
Otto Graf Lambsdorf (FDP) – Ein verurteilter Verbrecher wg. Steuerhinterziehung
Andreas Zwickl (CDU) – Drogenkurier – Verhaftet 2009
Dieter Althaus (CDU): Verurteilter Verbrecher wg. fahrlässiger Tötung
In Österreich verurteilt! Lt. Justizministerium des deutschen Regimes gilt er auch in Deutschland als vorbestraft!
Hans-Christian Ströbele (GRÜNE): Verurteilt wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (RAF).
Walter Döring (FDP): Verurteilt wegen Falschaussage
Reinhard Klimmt (SPD): Verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue
Corinna Werwigk-Hertneck (FDP): Verurteilt wegen Verrat von Dienstgeheimnissen
Peter von der Born (NPD): Vorbestraft wegen mehrfacher Körperverletzung
Heino Förster (NPD): Vorbstraft wegen versuchten Mordes
Helga Lopez (SPD): Verurteilt wegen Steuerhinterziehung
Kai Schürholt (CDU): Verurteilt wegen Titelmißbrauch
Klaus Landowsky (CDU): Verurteilt wegen Untreue
Matthias Wissmann (CDU): Vorbestraft wegen steuerrechtswidrige Wahlkampffinanzierung
Otto Wiesheu (CDU): Vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung.
Thomes Pietzsch (CDU): Vorbestraft wegen Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften
Wie ein Landessprecher mitteilte, habe das keine Auswirkung auf seine Pensionsansprüche aus seiner Tätigkeit im Landtag.
Quelle: http://bundesverdienstkreuz.com/veru...eutschland/
wäre ich gemein, dann würde ich auch noch darauf hinweisen, dass der ehemalige SA-Mann Karl Carstens so schwer bestraft wurde, dass er seine "Strafe" als Bundespräsident absitzen musste ...
übrigens, kommt es mir nur so vor, oder sind CDU-Politiker in dieser Liste besonders häufig vertreten?
  • 18.08.2017, 03:49 Uhr
  • 2
Du schreibst wie immer Unsinn
  • 18.08.2017, 06:35 Uhr
  • 0
@Elmar,
§ 154 Abs. 2 StGB Unsinn?
gewagte These ...
  • 18.08.2017, 10:39 Uhr
  • 0
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eine Überschrift wie von der BILD!
"Wegen Meineids! Petry droht Aufhebung der Immunität"
wer nur ein Mindestmaß an juristischen Kenntnissen besitzt, dem ist klar, dass es lediglich um den Anfangsverdacht der Falschaussage geht!
Vielleicht erinnert sich noch der eine oder andere an "Oldschwurhand".
Er wurde wegen Meineids verurteilt, kam dann mit einen Attest an, dass bestätigte, dass er zum Zeitpunkt, als der den Meineid schwor, unter geistigvermindeter Leistungsfähigkeit "litt".
1982 wurde "Oldschwurhand" Bundesinnenminister ...
  • 17.08.2017, 12:30 Uhr
  • 4
wize.life-Nutzer
Dass der Linksparteivertreter jemanden von der AfD anzeigt, das ist, wenn man darüber ernsthaft nachdenkt, eigentlich wie ein Ritterschlag zu bewerten, und dass heute ein SED-Angehöriger, die Partei heisst heute "Die Linke", wie auch ich weiss, jemanden anzeigen kann, das wiederum ist ein Indiz für einen Rechtsstaat. Also zwei gute Gründe für gute Laune. Ärgerlich, weil wie üblich, ist es nur, dass die Staatsanwaltschaft so lange brauchte; nie würde ich vermuten, man habe bis kurz vor der Wahl gewartet, in der Hoffnung, die Klärung des Sachverhalts könne dann erst nach der Wahl bekannt werden. Ist das Zufall? Der "Recherche-Verbund" von WDR/NDR/SZ hat ebenso zufällig jetzt das Thema Verbindungen der AfD zu Rußland, schlimmer noch: zu Putin, hochgezogen. Na sowas. Bemerkenswert beim Recherche-Verbund ist für mich nur, daß sich die SZ - als 4.Gewalt - quasi mit der 1. Gewalt ins Bett legt. Eventuell ist man knapp bei Kasse und will Kosten sparen; es könnte aber auch als Subvention der SZ durch den Gebührenzahler ausgelegt werden. Sei es drum, bis zur Wahl werden wohl - ganz zufällig - noch einige "interessante Neuigkeiten" über die AfD medial hochgekocht werden. Ich bin gespannt.
  • 17.08.2017, 12:58 Uhr
  • 3
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