Sie tun wirklich alles, um selbst den letzten Funken an Glaubwürdigkeit zu verspielen. Und wenn es nur der Vorstoß eines einzelnen Mitgliedes wäre, könnte man annehmen, dass ein typischer Hetzer einfach nur straffrei ausgehen will. Wenn allerdings eine Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag vorbereitet bekommt man plötzlich eine ganz andere Sichtweise.
Es geht um die Idee, den § 130 (Volksverhetzung) abzuschaffen oder zumindest zu ändern. Hier scheint eine ganze parlamentarische Fraktion vor dem Problem zu stehen, auf lange Sicht außer Hetze nichts bieten zu können.
Aber Politik bedeutet nicht, irgendwelche dubiosen Forderungen zu stellen, sondern auch zu verstehen, wie Politik funktioniert. Und da hat dieser unkoordinierte Haufen durchaus Nachholbedarf. Es würde nämlich auch bedeuten, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen. Und dafür eine Mehrheit zu finden, ist wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln.
https://www.welt.de/politik/deutschl...endern.html
Wenn solche Ideen von einem dresdner Juristen wie Jens Maier kommen, möchte ich nicht ein einem Verfahren von ihm vertreten werden. Ich müsste damit rechnen, für einen Ladendiebstahl wegen Totschlag verurteilt zu werden. So macht sich die AfD jeden Tag ein Stück mehr zur Lachnummer, denn ernst nehmen kann man so etwas wohl nicht mehr wenn man noch von zwölf bis Mittag denken kann.
Und auch, wenn das Grundgesetz auf den ersten Blick schwieriger zu lesen ist, als Dornröschen, so sind doch die Buchstaben gleich. Also - liebe AfD Fraktion - versucht mal, das Grundgesetz zu lesen. Es ist gar nicht so schwer. Es soll ja sogar Leute geben, die sich intensiver mit dem Thema LESEN befassen. Die haben sogar ein Zweitbuch zu Hause.
Und hier noch die Kurzfassung des Art 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Der § 130 stellt damit auch die Missachtung des Art.1 unter Strafe.
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