Sie war mal die brave TV-Nonne in der ARD-Abendunterhaltung "Um Himmels Willen", an diesem Dienstag musste sich Schauspielerin Antje Mönning jedoch vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten - wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Der Fall beziehungsweise ihr Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Mönning zeigte sich im Juni auf einem Parkplatz an der B12 in Jengen mehreren Männern in freizügigen Posen. Weder wusste sie, dass es sich bei den unfreiwilligen Zuschauern um Zivilpolizisten handelte noch dass sie dabei gefilmt wurde. Die Beamten erstatten Anzeige.
Den Strafbefehl über 1200 Euro wollte die 40-jährige Schauspielerin nicht zahlen. Deshalb nun der Gerichtstermin. Und dieser endete mit 300 Euro Geldbuße - wegen „vorsätzlicher Belästigung der Allgemeinheit“.
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