Nach einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht soll bald darüber entschieden werden, ob Kindererziehende von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Und das, obwohl Eltern bereits durch höhere Rentenleistungen berücksichtigt werden.
Beschwerde bei Bundesverfassungsgericht
Die Beschwerde, die eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ins Rollen gebracht hat, zielt auf eine Befreiung von Kindererziehenden von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Begründung: Diese hätten durch die Erziehung bereits einen „generativen Beitrag“ geleistet.
Annelie Buntenbach, Alexander Gunkel und Gert Wagner, Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, sprechen in einem Gastkommentar im "Handelsblatt" ihr Unverständnis der Forderung gegenüber aus. Die erheblichen Beitragsausfälle, die dieses Modell verursachen würde, müssten nämlich die übrigen Zahler auffangen. Dazu betonen sie im Kommentar:
Würden auch Eltern, deren Kinder schon erwachsen und aus dem Haus sind, keinen Beitrag zahlen, da sie ihren generativen Beitrag ja in der Logik der Beschwerdeführer erbracht haben, würde die Beitragsbelastung für die Kinderlosen noch deutlich stärker steigen.
Erziehende werden bereits entlastet
Eltern werden auch jetzt schon im Rentenrecht berücksichtigt. Zwar nicht durch eine Beitragsentlastung, dafür aber durch höhere Rentenleistungen. Dazu die Vorsitzenden des Sozialbeirats:
So werden heute durch die Erziehung eines Kindes genauso hohe Rentenanwartschaften erworben, wie sie ein Durchschnittsverdiener in drei Jahren erlangt.
Darüber hinaus kann die Erziehungsleistung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden. Auch bei der Hinterbliebenenrenten können Erziehende mit Zuschlägen rechnen.
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Beitragsbefreiungen brächten soziale Ungerechtigkeit
Annelie Buntenbach, Alexander Gunkel und Gert Wagner kritisieren in ihrem Kommentar für das "Handelsblatt" die Beschwerde auch deshalb, weil durch eine Gesetzesänderung eine soziale Ungerechtigkeit entstünde.
Eltern mit einem höheren Einkommen, die demzufolge auch höhere Beiträge zahlen müssen, würden durch eine Befreiung mehr Geld erlassen bekommen. Das hat zur Folge, dass deren Erziehungsarbeit als "wertvoller" erscheint.
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