Geklagt hatten Unionsbürger, die bei einer tschechischen Airline einen Flug von Prag nach Bangkok gebucht hatten. Weil sich ihr Anschlussflug in Abu Dhabi um acht Stunden verspätete, versuchten sie Entschädigung bei der tschechischen Airline zu bekommen. Diese weigerte sich aber mit der Begründung, sie habe den Anschlussflug nicht durchgeführt.
Daraufhin entschieden die Richter in Luxemburg, dass ausschlaggebend in einem solchen Fall die Tatsache ist, dass der ganze Flug - also Erst- und Anschlussflug - beziehungsweise das Ticket in einem einzigen Vorgang gebucht worden war. Demzufolge hafte die tschechische Airline für die Partnergesellschaft und müsse für die Entschädigung aufkommen.
IM VIDEO | Condor ist pünktlichste Airline Deutschlands
(feb)