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Frau (42) erfindet Zwillinge, um Abschiebung von Lover zu vereiteln - Richter platzt der Kragen

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Mit erfundenen Zwillingen und gefälschten Papieren verschaffte 2017 eine heute 42-Jährige aus dem sächsischen Werdau ihrem tunesischen Freund einen Aufenthaltstitel. Für die „Babys“ bekam die Mutter finanzielle Unterstützung vom Staat, wollte auch Elterngeld. Als bei Zwickau eine Babyleiche entdeckt wurde, geriet sie ins Visier der Polizei. Dann flog der Betrug auf.

Auf die Familie war eine Sozialarbeiterin des Jugendamts aufmerksam geworden, die nach den Zwillingen gefahndet hatte. Über Monate hinweg hatte die bereits vierfache Mutter die zwei neuen Babys dem Amt vorenthalten. Die Sozialarbeiterin rief beim Krankenhaus an, kontaktierte die Hebamme - vergebens. Irgendwann gab die Mutter sogar an, die Zwillinge seien bei einer Tante in Tschechien untergebracht.

Dokumente aus dem Internet

Die nötigen Dokumente für den Betrug hatte die Frau im Internet besorgt. Sie druckte Geburtsbescheinigungen aus, bestellte einen Stempel mit dem Namen einer existierenden Hebamme aus Greiz. Dann erfand sie einen Sohn und eine Tochter, die sie angeblich zu Hause geboren hatte. Mit den gefälschten Dokumente ließ sie sich beim Standesamt offizielle Geburtsurkunden ausstellen.

„Ich hatte immer Pech in der Liebe“

Als die Ermittler 2017 wegen der bei Zwickau entdeckten Babyleiche an ihrer Tür klopften, gestand die heute 42-Jährige ihre Lügengeschichte. Vor Gericht sagte sie auf Nachfrage des Richters, immer Pech in der Liebe gehabt zu haben. Sie habe vier Babys von vier Männern geboren, sei bereits dreimal verheiratet gewesen. „Aber Houssein wollte ich nicht verlieren“, gab sie als Grund für den Betrug an.

Vater polizeilich bekannt

„Pfiffig“ und „raffiniert“, soll Richter Stefan Noback die Aussagen der 42-Jährigen kommentiert haben. Für den Schöffengerichtsvorsitzenden, der seit 1982 als Familien- und Strafrichter tätig ist und Derartiges zum ersten Mal gesehen haben will, war auch der vermeintliche Vater der Zwillinge kein fremdes Gesicht: 2015 hatte Noback den Tunesier, der sich damals als Algerier ausgegeben hatte, wegen Dorgenverkauf an Minderjährige verurteilt.

Aufgrund ihrer strafrechtlichen Vorgeschichte - die 42-Jährige war bereits in nicht minder als 43 anderen Betrugsfällen verurteilt worden, kam aber immer mit einer Bewährung davon - muss sie nun wegen Betrug und Urkundenfälschung für zwei Jahre ins Gefängnis.

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(feb)

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