Corona: Gegen Quarantäne-Anordnung verstoßen - Sogar Haftstrafe möglich

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Quarantäne-Anordnung bloß nicht brechen - Das kann ernsthafte Konsequenzen habenFoto-Quelle: Pixabay
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Menschen mit Kontakt zu einem Coronavirus-Infizierten wird Quarantäne verordnet – gemeinsam mit der Familie. Diese kann bis zu 14 Tage lang dauern, die Versuchung rauszugehen dürfte groß sein. Allerdings können Gerichte beachtliche Strafen verhängen.

Wer Kontakt zu einem Coronavirus-Infizierten hatte oder in einem Risikogebiet war, soll zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch bei dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Die zuständigen Amtsärzte bestimmen über das weitere Vorgehen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sie Quarantäne anordnen, ist insbesondere bei Kontaktpersonen hoch – möglicherweise bis zu 14 Tage lang, im Falle eines negativen oder positiven Tests kürzer oder länger.

Gartenbesuch bei Quarantäne?

Wird Quarantäne angeordnet, bedeutet das, dass Betroffene die Wohnung nicht verlassen dürfen. Wer über ein Haus mit eingezäuntem Grundstück verfügt, darf in den Garten gehen. Wer in einer Wohnung mit Zugang zum gemeinsamen Hausgarten lebt, darf diesen nicht nutzen.

Isolation darf unter Zwang durchgesetzt werden

Widersetzt sich jemand der Isolation, kann die zuständige Behörde diese notfalls auch mit Zwang durchsetzen, konkret mit Hilfe der Polizei.

Mögliche Strafen bei Widersetzen

Zudem drohen gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, wie es in einer Antwort der Bundesregierung mit Verweis auf weitere Paragrafen heißt.

Doch was bedeutet das konkret? Wie Anwalt Tobias Törnig "focus.de" erläutert, kann es bei fahrlässigem Handeln zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, bei Vorsatz sogar bis zu zwei Jahren kommen.

"In der Regel Geldstrafen"

Verbreitet jemand durch sein Verhalten den Krankheitserreger, seien auch deutlich höhere Strafen möglich, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung oder auch fahrlässiger Tötung.
In der Regel laufe es aber eher auf eine Geldstrafe "mit einer überschaubaren Anzahl an Tagessätzen" hinaus.

Die Höhe der Geldstrafe wiederum bemisst sich nach § 40 StGB. "Sie beträgt mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätze", wie Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), auf "stern.de" erläutert.

Erhebliche Summen bei Wohlhabenden möglich

Die konkrete Höhe bestimmt ein Gericht. Das gehe im Wesentlichen vom Nettoeinkommen des Täters aus, das er an einem Tag verdient, so Ratzel weiter. Der Tagessatz beträgt demnach mindestens 5 Euro und höchstens 30.000 Euro. Je nach Einkommen des Beschuldigten könnten theoretisch also tatsächlich erhebliche Summen zusammenkommen.

Was während der Isolation zu tun ist

Während der Quarantäne meldet sich Gesundheitsamt täglich, um schnell handeln zu können, falls Betroffene Symptome zeigen.
Sie selbst sollen laut Musterbrief des RKI zur Quarantäne-Anordnung

  • zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen
  • ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen (für die zurückliegenden Tage bitte soweit Sie sich erinnern)
  • Kontakte zu anderen Menschen im Haushalt minimieren, zum Beispiel Mahlzeiten nacheinander einnehmen, sich in einem anderen Raum aufhalten, getrennt(e) Handtücher/Besteck verwenden

Weitere Hinweise:

Einkäufe: Freunde, Bekannte oder Verwandte können diese übernehmen und vor der Wohnungstür abstellen, notfalls beim Gesundheitsamt oder Organisationen wie das Rote Kreuz Hilfe erfragen.
Lieferservice: Pizza bestellen ist weiter erlaubt – sofern der Lieferservice informiert ist, dass die bestellten Speisen vor der Tür abgestellt werden soll.
Schutz für Dritte: Generell am besten ein Schild an der Tür anbringen, als Warnung für den Postboten oder Nachbarn.
Arbeit: Als Arbeitnehmer ohne Symptome sind Sie grundsätzlich arbeitsfähig; ihr Arbeitnehmer darf entsprechend vertraglicher Regelungen Homeoffice verlangen, wie Jurist Törnig darlegt.
Rücktritt von Reisen: Quarantäne wird Törnig zufolge ähnlich wie Erkrankung behandelt: Es fallen die üblichen Stornogebühren für die gebuchte Reise an. Reiserücktrittsversicherungen bieten ohne Erkrankung in der Regel keinen Schutz.

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autoren wize.life
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1 Kommentar

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Wie soll ich ohne Thermometer Fieber messen,du Nase.Asche und Müll müssen zur Tonne und Holz muss vom Keller geholt werden !!!
Für irgend welche listen hätte ich keine Zeit,entweder sehe ich TV,kuschle mit Katzen oder schlafe.Ans Telefon gehe ich nur wann mir danach ist und ich mich dabei nicht bewegen muss !!!
Im übrigen muss ich nichts aber auch gar nichts ausser irgend wann Sterben wie alle mal !!!
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