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Ausbürgerung wegen politischer Anschauung?
§3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
http://www.focus.de/kultur/videos/in...983877.html

19.04.2017, 20:14 Uhr
KategorieSonstiges
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3 Kommentare

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Komisch diese Meinungsänderung - und ausbürgern geht vom GG her gar nicht
  • 19.04.2017, 21:05 Uhr
  • 0
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Hier hast Du mal den Artikel Spezialis...

https://dejure.org/gesetze/GG/16.html

Ausbürgerung gibt es nicht - es gab ihn nur im Unrechtsstaat der DDR.
  • 19.04.2017, 21:02 Uhr
  • 1
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Sie hat recht!
  • 19.04.2017, 20:26 Uhr
  • 1
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