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Jedes Detail abgefragt: Beamte lesen immer öfter mit, was Sie mit Ihrem Geld machen

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Von News Team - Samstag, 08.07.2017 - 13:32 Uhr

Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher prüfen im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch so oft wie nie die Konten von Privatpersonen. Nach einem Bericht der WELT AM SONNTAG gingen im ersten Halbjahr 2017 beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern 340.265 Abfragen ein. Das ist ein Plus von 83 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2016. Damit sei zur Jahresmitte schon fast der Rekordwert des Vorjahres erreicht, heißt es weiter. Damals habe es innerhalb von zwölf Monaten 358.228 Abfragen gegeben. Die Zeitung beruft sich auf Angaben des Bundesfinanzministeriums.

Von den im ersten Halbjahr abgefragten Konten dienten 89.134 der Abrufe steuerlichen Zwecken. Das ist ein Plus von 69 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2016. Noch stärker erhöhten sich die Anfragen der Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher. Die Zahl der erledigten Fälle stieg hier um 89 Prozent auf 251.131.

Kontoabruf weit entfernt von ursprünglicher Idee der Terrorbekämpfung

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die um sich greifende Neugier der Ämter kritisch. „Das Kontenabrufverfahren ist ein hervorragendes Beispiel für das sogenannte ‚Honigtopfprinzip’: Einmal erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten werden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt“, sagte sie der WELT AM SONNTAG. Gleichzeitig entferne sich die Verwendung der abgefragten Daten von dem eigentlichen Zweck, für den der Zugriff eigentlich eingerichtet wurde. So habe sich der Kontoabruf weit entfernt von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung. Inzwischen gehe es vor allem darum, das zivilrechtliche Inkasso zu erleichtern.


Die steigende Tendenz zeigt doch, dass dies ein sinnvolles Mittel ist.

Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, verteidigte das Instrument der Kontoabfragen. „Die steigende Tendenz zeigt doch, dass dies ein sinnvolles Mittel ist – sonst würde es nicht verstärkt eingesetzt“, sagte er der WELT AM SONNTAG. Für die Zukunft geht er davon aus, dass die Mitarbeiter in der Finanzverwaltung noch häufiger solche Abfragen starten werden. Dabei verwies Eigenthaler auf die niedrigeren Hürden für solche Auskunftsersuchen, die im Rahmen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes festgeschrieben wurden. „Es wird leichter, die Auskünfte zu bekommen“, sagte Eigenthaler der Zeitung. Unter anderem sind die Steuerbehörden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr gezwungen, den Steuerbürger im Vorfeld auf die Möglichkeit des Kontenabrufs hinzuweisen. Auch Sammelanfragen, bei denen sich die Behörden nach Konten einer Gruppe von Kunden erkundigen können, sind dann einfacher.

Doch nicht nur von Seiten der Steuerbehörden wird mit einer weiter steigenden Nachfrage nach Kontodaten gerechnet, sondern auch von Gerichtsvollziehern, wie die Zeitung schreibt. „Gläubiger haben gelernt, dass dies ein vielversprechender Weg ist, um doch noch an Geld zu kommen“, sagte Detlef Hüermann, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Gerichtsvollzieher, der WELT AM SONNTAG. Zumal Gläubiger seit November des vergangenen Jahres auch für Beträge unter 500 Euro einen Kontoabruf beantragen könnten. „Alleine die gefallene 500-Euro-Hürde wird dazu führen, dass die Abrufzahlen von Gerichtsvollziehern in diesem und im nächsten Jahr noch einmal deutlich steigen werden“, sagte Hüermann.

Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, seit 2013 gilt dies auch für Gerichtsvollzieher. Die Stellen erfahren weder Kontostände noch Kontobewegungen. Ihnen wird die Existenz von Konten mitgeteilt, wann sie eingerichtet und gegebenenfalls gelöscht wurden, daneben Name und Geburtsdatum des Bürgers. In Zukunft müssen die Banken zudem Adresse und Steueridentifikationsnummer in einer Datenbank hinterlegen, von der aus die Informationen dann ohne Kenntnis der Bank des Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden können.

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5 Kommentare

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Der Staat möchte gerne den gläsernen Menschen. Am liebsten wäre ihm, man gibt gleich dem Staat 70 % seines Verdienstes ab - doch mit noch mehr Geld hätten wir keine guten Schulen, Strassen, Krankenhäuser oder Altersheime. Je mehr dieser Staat Geld hat, um so unkontroliierter wirft er das Geld zum Fenster raus, wo es nutzlos verpufft. Daher votieren ich gegen das Bargeldverbot.
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Und wenn erst das Bargeld abgeschafft wird, geht alles noch genauer und zuverlässiger - kein Spielraum mehr für Betrug, Steuerhinterziehung sowie für Schuldner zugunsten der Gläubiger.

Prima Sache...keine Einwände - im Gegenteil....
Wer so etwas für gut befindet, in dem scheinen "Stasi-Gene" zu schlummern.
Wenn das Bargeld verboten wird, werden die Bitcon´s kommen. Da tummelt sich heute schon mehr Schwarzgeld unkontrolliert auf dem Geldmarkt, wie zu besten DM- oder Eurozeiten.
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