Alnatura und dm liegen im Clinch. Die einstige Biomarke der Drogeriekette hat nun einen Sieg vor Gericht errungen. So hat das Darmstädter Landgericht ein Klage von dm abgewiesen.
dm hatte versucht, sich Einfluss bei Alnatura und die dortige Wahl der Vertriebspartner zu sichern. Dabei beruft sich dm auf einen alten Vertrag.
Das Urteil hat Folgen für die Kunden: Sie werden also langfristig Alnatura-Produkte auch in anderen Supermärkten erhalten können. Alnatura hat sich die Freiheit erstritten, neben dem einstigen Exklusivpartner dm neue Partner zu finden.
Zwei neue Drogeriepartner hat Alnatura in den vergangenen Monaten hinzugewonnen und kann damit die deutschlandweite Verfügbarkeit des Alnatura Sortiments im Drogeriehandel wieder sicherstellen.
Seit Anfang Oktober 2016 ist in allen 530 Märkten der Drogeriekette Müller das komplette Alnatura Trockensortiment erhältlich, im Ausland außerdem in den Müller-Filialen in Spanien, Ungarn und Slowenien.
Mitte Oktober wurden zusätzlich in über 2.000 Rossmann-Filialen 55 Alnatura Babykost-Artikel eingelistet. In Österreich führt außerdem die Drogeriekette Bipa seit dem Sommer 2016 ein umfangreiches Alnatura Sortiment.
Zudem muss dm 2,345 Millionen Euro samt Zinsen an Alnatura für einseitig gekürzte Rechnungen nachzahlen.
Gegen das Urteil ist noch eine Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich. Darüber ist aber noch nicht entschieden. „Wir werden auf die ausführliche Begründung seitens des Gerichts warten, um dann in unseren Gremien zu beraten, wie wir weiter damit umgehen werden“, erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung von dm, Erich Harsch.
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