Frau erschlägt Rentner mit einer Axt, kassiert 21 Jahre dessen Rente und kom ...

Frau erschlägt Rentner mit einer Axt, kassiert 21 Jahre dessen Rente und kommt straffrei davon

News Team
29.10.2016, 14:19 Uhr
Beitrag von News Team

Es ist eine Geschichte wie im Kriminalroman. Eine Frau erschlägt ihren Nachbarn mit einer Axt, kassiert 21 Jahre lang dessen Rente und kommt dennoch straffrei davon.

Es ist die Geschichte der heute 59-Jährigen Angelika H. aus Sachsen-Anhalt, über die "Bild" berichtet.

Vor 21 Jahren hatte die gelernte Köchin ihrem Nachbarn, dem Rentner Walter E. (damals Mitte 70), im Haushalt geholfen. Sie putzte, kochte und kümmerte sich sogar um seine finanziellen Belange. Weil der Rentner aufdringlich wurde, ging Angelika H. eines Tages nicht mehr zu ihm. "Er begraptschte mich", sagte die 59-Jährige.

Er wollte sie angeblich begrapschen

Dennoch ließ sie sich überreden, Walter E. wieder unter die Arme zu greifen. Nach eigener Aussage sei die Situation dann eines Tages eskaliert. Der alte Mann habe versucht Angelika zwischen die Beine zu fassen. Als sie sich wehrte, soll er gewalttätig geworden sein.

Als ich versuchte, seine Hand wegzuschieben, packte er mich und schüttelte mich. In Panik griff ich das Messer auf dem Tisch und stach zu. Ich traf ihn im Rücken.

Trotz Verletzung verschloss Walter E. noch die Tür.

Da wusste ich: entweder ich oder er. Ich griff zu dem Beil neben dem Ofen, schlug immer wieder zu.

Angelika vergrub die Leiche des Mannes im Keller unter einem Kohlenberg. Sie ließ seine Rente auf ihr Konto umleiten und kassierte seitdem insgesamt 65.000 Euro.

Geständnis nach Ablauf der Verjährungsfrist

Ein Jahr nach Verjährung des Totschlags schließlich das Geständnis. Das schlechte Gewissen soll die 59-Jährige geplagt haben.

Weil sie der Rentenversicherung jedoch keine Sterbeurkunde ihres Nachbarn vorlegen konnte, wurden die Behörden benachrichtigt. Angelika erzählte die gesamte Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Rentenbetrugs. Der Totschlag aber bleibt ungesühnt.

Wer weiß, was Kreide kann, führt ab sofort ein besseres Leben!

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18 Kommentare

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Man wird ihr nicht das Gegenteil beweisen können. Und nur darum geht es. Hoffentlich muss sie wenigstens einen Teil der zu Unrecht bezogenen Rente zurückzahlen. Weiss aber nicht ob es da Verjährungsfristen gibt.
  • 30.10.2016, 07:47 Uhr
  • 0
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Da frage ich mich schon,wie doof unsere Justizia sein darf.
Behaupten kann die Dame ja im Nachhinein sehr viel ,wenn Keiner
mehr sich wehren kann.
Und Allein die Tatsache,dass die Dame 21 Jahre die Rente des Opfers
sich unter den Nagel gerissen hat.
Zeigt doch ein sehr hohes griminelles Potential und geplantes Verhalten aus niederen Beweggruenden . Also ist es Mord aus Geldgier. Denn waere es so gewesen wie Sie es jetzt Darstellt ,verstehe ich das mit der Aneignung der Rente nicht.
Denn es war ja nur ein oder der Nachbar !!! Und dem kann man jeder
Zeit aus dem Wege gehen wenn einem was nicht passt.
Die Sache ist doch Oberfaul.
  • 30.10.2016, 07:01 Uhr
  • 0
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Wenn Sie keine schlechte Gewissen hat seine Rente zu kassieren,
garantiere ich auch nicht das Sie den Mann nicht absichtlich getötet hat.. Sie hat um sene Finanze gekümmert, und bestimmt hat Vollmacht gehabt...Sie ist einfach klüge, und noch dazu schlau Frau...
  • 30.10.2016, 06:56 Uhr
  • 0
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Totschlag verjährt halt nach 20 Jahren - Mord nie (früher auch nach 30 Jahren). Alles rechtens...ein absolutes Verfahrenshindernis...
  • 30.10.2016, 06:01 Uhr
  • 0
Alles rechtens auch 21 Jahre fremde Rente kassieren
  • 30.10.2016, 07:50 Uhr
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daran ist gar nichts rechtens.....es ist nur das deutsche recht..das hier mal wieder mustergültig gebeugt wird
  • 30.10.2016, 08:04 Uhr
  • 1
Nicht gebeugt, gerissen genutzt!
  • 30.10.2016, 13:20 Uhr
  • 1
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da hat mein Nachbar mit mir aber Glück gehabt. Diese Aufdringlichkeit bleibt wahrscheinlich bis ins hohe Alter, gepaart mit totaler Selbstüberschätzung und männlichen Jagdtrieb, kann das böse ausgehen. Mir bleibt ein Rätsel, wie sie seine Rente so einfach umleiten konnte. Frage mich auch warum ihn keiner vermisst hat.
  • 30.10.2016, 04:57 Uhr
  • 1
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Klar, Verjährung nach 20 Jahren bei Totschlag
und wenn dann wie geschildert u. U. noch Notwehr im Spiel ist,
keine Chance. Für den Rentenbetrug wird sie sich allerdings verantworten müssen.
  • 30.10.2016, 04:50 Uhr
  • 1
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Wieviel Jahre bekomm ich denn, wenn ich den blöden Hund erschlag?
  • 30.10.2016, 04:03 Uhr
  • 2
Dann bekommst du von mir eine Tafel Ritter Sport mit ganzen Nüssen.......
  • 30.10.2016, 04:25 Uhr
  • 0
  • 30.10.2016, 05:23 Uhr
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seit wann verjährt denn Mord?????????????
  • 30.10.2016, 00:41 Uhr
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Es geht nicht um Mord, sondern um Totschlag..und der verjährt nun leider mal..
  • 30.10.2016, 00:48 Uhr
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wie kann man denn Mord u. Totschlag unterscheiden???
Wäre viell. gut zu wissen -- für den Notfall
  • 30.10.2016, 00:51 Uhr
  • 2
Bei Mord müsse - niedrige Beweggründe - vorliegen !
  • 30.10.2016, 02:43 Uhr
  • 1
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Quelle: BILD
  • 30.10.2016, 00:36 Uhr
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Davon wurde auch im TV berichtet..
  • 30.10.2016, 00:49 Uhr
  • 0
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