Es war Rentengipfel in Berlin – und herausgekommen ist wenig. Wie sieht die Zukunft der Rente in Deutschland nach diesem Gipfel aus? Die wichtigsten Neuerungen sind wohl die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Angleichung von Ost- und West-Renten bis 2025.
Die Regierung hat sich am 24. November darauf geeinigt, ab 2018 die Ost-Renten stärker an das Westniveau anzugleichen – und sonst?
1. Erwerbsminderungsrente
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und deswegen früher aus dem Job aussteigen, bekommen Erwerbsminderungsrente. Genau diese Menschen sollen besser gestellt werden. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wird durch eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Neuzugänge bis auf das Alter 65 Jahre im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 nochmals nachjustiert werden und so eine spürbare Verbesserung bei der Alterssicherung bewirken. Was die Abschläge betrifft, so rändert sich daran nichts.
2. Ost-Renten-Angleichung
Die Renten in Ost und West sollen schneller angeglichen werden. Damit soll es Anfang 2018 losgehen. Bis 2015 sollen Ost-Renten dann so hoch sein wie West-Renten. Parallel dazu soll jedoch die Höherwertung der Ost-Entgelte abgeschmolzen werden. Was das im Einzelnen bedeutet, hat „Bild“ erklärt: Für Ost-Rentner bedeutet das, „ihre Bezüge werden von 2018 bis 2025 deutlich stärker steigen als die West-Renten; das Plus beträgt rund 0,7 Prozentpunkte pro Jahr“. Für die derzeit aktiven Rentenbeitragszahler im Osten hat das ebenfalls Auswirkungen: „Bisher bekamen Ost-Arbeitnehmer bei gleichem Lohn im Ruhestand rund acht Prozent mehr Rente als die West-Kollegen; dieses Plus wird nun bis 2025 abgebaut“, so „Bild“.
3. Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll zügig im Parlament eingebracht und verabschiedet werden.
4. Solidarische Lebensleistungsrente
Es sollen für die solidarische Lebensleistungsrente unterschiedliche Modelle geprüft werden.
5. Mütterrente
Die CSU will sich nicht davon abbringen lassen, die Mütterrente auszuweiten. Allerdings wird es wohl nichts mehr bis zur Bundestagswahl. Aber mal schau’n. Die Idee der CSU: Mütter, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, werden bislang nur zwei Erziehungsjahre – eines weniger als Mütter, der Kinder später geboren wurden, denn sie bekommen drei Jahre angerechnet. Die CSU will, dass nicht mehr unterschieden wird.
Mehr dazu unter vorunruhestand.de
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