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Dieses Verkehrszeichen verstehen viele falsch und verlieren dadurch ihren Fü ...

Dieses Verkehrszeichen verstehen viele falsch und verlieren dadurch ihren Führerschein

News Team
19.01.2017, 12:11 Uhr
Beitrag von News Team

Eine Geschwindigkeitsbegrenzug am Straßenrand und darunter das Warnsymbol „Schneeflocke“ wird von vielen falsch interpretiert.

Der verbreitete Irrglaube: Nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.

Doch es gibt ein rechtskräftiges Urteil, das klarer kaum ausfallen könnte: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit gilt immer – mit und ohne Schneeflocke!

Das entscheid das Oberlandesgericht in Hamm. Ein Autofahrer aus Burbach hatte geklagt, weil er mit einem Fahrverbot nicht einverstanden war. Dem Mann war der Führerschein genommen, weil er mit 125 km/h geblitzt worden war. Er ging davon aus, dass die Begrenzung auf 80 km/h durch das Zusatzschild „Schneeflocke“ aufgehoben war, weil die Straßenverhältnisse nicht winterlich waren.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts (AG). Das Schneeflocken-Schild enthalte lediglich einen Hinweis darauf, dass die darüber angebrachte Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Verhältnisse abwehren solle. Dieser Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erhöhen, so die Richter. Das Schild diene lediglich der Information und enthalte keine zeitliche Einschränkung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Daher hätten Kraftfahrer die Anordnung auch bei trockener Fahrbahn zu beachten (Beschl. v. 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14).

Anders verhält es sich mit dem Zusatzschild "bei Nässe". Hier ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit nur gültig, wenn die Fahrbahn auch nass ist.

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32 Kommentare

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Auf einer normalen Landstraße sind 100km/h erlaubt also 25 km/h Zuviel oder????
  • 21.04.2017, 08:44 Uhr
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Wenn die Begrenzung nur bei Schnee gelten soll, dann muß das Zusatzschild UNTER dem Begrenzungsschild angebracht sein. So wie auf dem Foto bedeudet es nur das bei Schneefall Schleudergefahr besteht aber die Geschwindigkeitsbeschränkung wird davon nich tangiert. Ist doch ganz einfach.
  • 21.01.2017, 13:25 Uhr
  • 0
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...Mensch ick jlobe mein Schwein pfeift!!!!
Hat denn der Schlaumeier sein Führerschein in na Lotterie jewonnen -
oder hat er den als krönenden Abschluß von die Kumpels, die ihren Namen tanzen können uf de Nese jedrückt jekricht - oder hat er den etwa auf de Baumschule jemacht????
Na ick wünsche jute Weitafahrt!!!!
  • 20.01.2017, 12:25 Uhr
  • 2
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Für mich ist die angegebene Geschwindigkeit bindend, egal was für Wetterbedingungen sind. Ob Sommer oder Winter. Noch andere Meinungen?
  • 20.01.2017, 12:00 Uhr
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Wie b e s c h e u e r t muss man denn sein, wenn man davon ausgeht, das Zusatzschild „Schneeflocke“ würde die 80 km/h-Begrenzung aufheben?!
  • 20.01.2017, 11:58 Uhr
  • 1
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Habe dieses Zeichen noch nie gesehen!
  • 19.01.2017, 18:13 Uhr
  • 0
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Hall, Horst, Du bist ein toller Witzbold, beinah' hätte ich gelacht....Gruss wize.life-Nutzer
  • 19.01.2017, 17:49 Uhr
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Jetzt wird über eine neue Einnahmeqwelle über die Fahrerlaubnis nachgedacht. Fahrzeugführer ab 75 Jahren sollen sich beim Arzt über die Tauglichkeit zum Fahrer überprüfen lassen. Ich halte diese Untersuchung für angebracht. Aus meiner 38 jährigen Erfahrung als Rettungsassistent sage ich, die meisten Unfallursacher sind nicht die Alten, sondern die meisten Rambos sind die jüngeren Fahrer. Die sollte man besser Überprüfen und nicht schon mit 17 Jahren ans Steuer lassen. Dazu kommen noch die Fernfahrer. Ich verstehe daher die Unfallstatistik nicht, die da so angegeben wird.
  • 19.01.2017, 17:17 Uhr
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Es ist schon lustig, ich komme mit 70 kmh angebrettert und ab dem Schild schneit es. Das obere Schild sagt mir, dass ich jetzt ins schleudern geraten könnte. Auch etwa bei Nässe. Hinter dem Schild sagt mir ein Schild, hier steht eine Kiste mit Streugut. Ich steige also aus dem Auto aus, hole mir Streugut und streue es ab dem Schild zu meiner Sicherheit auf die Strasse. Nun kann ich vorsichtig weiterfahren bis zum nächsten Schild und die Prozedur beginnt vom neuen.
  • 19.01.2017, 16:43 Uhr
  • 2
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Das eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Erst einmal gilt grundsätzlich das 70er Schild, dann kommt für die,die ihren Namen tanzen können zusätzlich dass es da im Winter auch noch glatt werden kann. Jetzt fehlt da aber noch das Schild mit dem Thermometer um zu erklären dass es im Winter auch sein kann dass es mal kalt wird! Eventuell sollte man zu dem Thermometer auch noch einen Elch mit Norweger Pullover und Skimuetze auf das Schild malen!
  • 19.01.2017, 16:35 Uhr
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