Rente: Mathematiker beweist Doppelbesteuerung - Rentner will klagen

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"Ich habe eine mathematische Formel entwickelt, mit der jeder Rentner nachrechnen kann, für welchen Anteil seiner Rente er zweimal vom Staat zur Kasse gebeten wird", sagte der Mathematiker Klaus Schindler dem Saarländischen Rundfunk

Seit 2005 werden alle Rentner doppelt besteuert - das behauptet ein Mathematiker. Er glaubt, dies mit einer Formel belegen zu können. Die nutzt jetzt ein Rentner, um gegen Doppelsteuerung zu klagen. Sollte er Erfolg haben, könnten davon Millionen Senioren profitieren - und künftig womöglich weniger Steuern zahlen.

Für den Rentner aus dem Saarland geht es um 2000 bis 3000 Euro im Jahr - so hoch ist seiner Meinung nach der Betrag, den er zu viel ans Finanzamt zahlt. Er glaubt: Wegen einer ungerechten Steuer-Praxis. Stichwort: Doppelbesteuerung von Renten.

Dagegen zieht er jetzt vor das saarländische Finanzgericht.

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Für seine Klage nutzt er eine mathematische Formel. Die hat der Finanzmathematiker Klaus Schindler aus Saarbrücken entwickelt, im Auftrag des Mannheimer Steuerberaters Heinrich Braun, der den Rentner vor Gericht vertritt.

"Alle Rentner werden doppelt besteuert"

Mit seinen Berechnungen sei ihm der Nachweis gelungen, dass ab 2005 "praktisch alle Rentner doppelt besteuert werden", sagte Mathematiker Schindler dem "Saarländischen Rundfunk" (SR).

Für die "Ungerechtigkeit in der Steuerpraxis" habe er eine Formel gefunden, sagte er dem Sender: "Ich habe nichts anderes gemacht als einfach alle Rentenbeiträge aufzusummieren und aufzuteilen in versteuerte und unversteuerte Anteile."

Formel für jeden Rentner

Damit könne jeder Rentner nachrechnen, "für welchen Anteil seiner Rente er zweimal vom Staat zur Kasse gebeten wird", so Schindler gegenüber dem SR.

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Bei dem Rentner aus dem Saarland, der jetzt vors Finanzgericht zieht, hat er nachgerechnet und kommt zu dem Ergebnis: Von den Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung, in die der Mann 40 Jahre lang eingezahlt hatte, kamen 43 Prozent aus versteuertem Einkommen.

Statt 43 Prozent sind nur 24 Prozent steuerfrei

Diesen Anteil, so die Logik des Rentners und des Mathematikers, müsste das Finanzamt ihm nun eigentlich im Ruhestand bei der Berechnung der Einkommenssteuer als steuerfreien Teil zugestehen.

Doch statt 43 Prozent sind nur 24 Prozent steuerfrei. Denn er ging 2018 in Rente - und muss damit 76 Prozent seiner Rente versteuern, wie alle Neu-Rentner jenes Jahres. So sieht es das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 vor. Die seitdem gültige Steuerpraxis will der Rentner aus dem Saarland nun kippen.

Denn genau dies ist der Hintergrund der Klage - und der Befürchtung zahlreicher weiterer Rentner, doppelt Steuern zahlen zu müssen. Zum ersten Mal als Berufstätiger und dann ein weiteres Mal im Ruhestand.

Betroffen: Alle, die seit 2005 in Rente gegangen sind

Von einer Doppelsteuerung seien all jene betroffen, die sich seit 2005 aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand verabschiedet haben, sagt der Mathematiker Schindler. Denn bei ihnen greift das von der Bundesregierung 2004 beschlossene und seit Januar 2005 geltende Alterseinkünftegesetz.

Damals wurde die Besteuerung der gesetzlichen Rente grundlegend umgekrempelt.

Bis dahin musste nur der "Ertragsanteil" der Rente versteuert werden. Seitdem steigt von Jahr zu Jahr der steuerpflichtige Teil - nach 2005 um jährlich 2 Prozentpunkte, ab 2020 um einen Prozentpunkt.

"Wer jetzt in Rente geht, liegt am Maximum der Doppelsteuerung"

Bedeutet: Müssen Senioren, die 2005 in Rente gegangen sind, 50 Prozent ihrer Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen, sind es bei Neu-Rentnern des Jahres 2020 bereits 80 Prozent. Wer 2040 - oder danach - in Rente geht, muss sein gesamtes Einkommen voll versteuern. Bei allen gilt dies für den Rest des Lebens.

"Wer jetzt in Rente geht", sagte Schindler dem SR, "der wird so ziemlich am Maximum der Doppelbesteuerung liegen. Und das werde in den kommenden 10 bis 15 Jahren so bleiben. "Bis es dann langsam bis 2070 gegen 0 geht", so Schindler.

Dies wollen er, der Rentner und der Steuerberater nicht hinnehmen. Der Gesetzgeber müsse bei der "Rentenbesteuerung nachbessern", zitiert der SR den Steuerberater Heinrich Braun.

Ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht?

Im konkreten Fall will er erreichen, dass bei dem Rentner aus Saarbrücken der steuerpflichtige Teil der Rente herabgesetzt wird - "von jetzt 76 Prozent auf ungefähr 50 Prozent".

Er weiß aber auch: Das kann Jahre dauern. Wenn das Finanzgericht des Saarlandes die Klage abweise, müsse der Bundesfinanzhof eine Entscheidung fällen. Womöglich werde die Sache ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht, so der Mannheimer Steuerberater.

So können andere Rentner profitieren

Doch bereits jetzt können demnach auch andere Rentner von der Klage profitieren: Indem sie sich der Klage anschließen - und indem sie das Aktenzeichen des aktuellen Verfahrens (Az. 3 K 1072/20) nutzen, um mit Verweis darauf beim Finanzamt Einspruch einzulegen gegen ihren Steuerbescheid. Eine Mustervorlage dafür gibt es auf der SR-Webseite.

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