Unsere Rechtsanwälte verdienen sich eine goldene Nase mit den Klagen der Asylanten, denn der deutsche Staat übernimmt die Kosten, die von unseren Steuergeldern bezahlt werden.
Nun frage ich mich, mit welchem Recht dürfen diese Leute hier eine Klage auf ein Bleiberecht anstreben ? Wenn ich z.B. nach Kanada auswandern möchte, kann ich doch auch nicht auf kanadische Staatskosten klagen um dort bleiben zu können, oder ?
Nun frage ich mich, mit welchem Recht dürfen diese Leute hier eine Klage auf ein Bleiberecht anstreben ? Wenn ich z.B. nach Kanada auswandern möchte, kann ich doch auch nicht auf kanadische Staatskosten klagen um dort bleiben zu können, oder ?
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