Wer dieses kleine Teil noch nicht in seinem Haus hat, gefährdet seine ganze ...

Wer dieses kleine Teil noch nicht in seinem Haus hat, gefährdet seine ganze Existenz

News Team
18.11.2016, 10:20 Uhr
Beitrag von News Team

Die Rauchwarnmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, installiert werden. In den meisten Landesbauordnungen sind die Zuständigkeiten zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt.

Der Eigentümer ist generell für den Einbau, der Mieter für die regelmäßige Wartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich, es sei denn der Eigentümer übernimmt auch dies. Staatliche Kontrollen finden nicht statt, Bußgelder können derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern verhängt werden.

Kommen allerdings bei einem Brand in einem Wohnhaus, in dem kein Rauchmelder installiert ist, Menschen zu schaden, sind strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit einhergehender Fahrlässigkeit möglich. Unabhängig davon könnte ein geschädigter Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Rauchmelder retten nachweislich Leben


"In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen warnen können", ist Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. überzeugt. Dass Rauchmelder tatsächlich Leben retten, belegen Erhebungen der Bundesländer, in denen bereits seit längerer Zeit Rauchmelderpflicht herrscht.

So verzeichneten beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland nach Einführung der Rauchmelderpflicht einen Rückgang der Brandtoten von über 80 Prozent. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren es rund 75 Prozent.

Die Gesetzeslage in ausgewählten Bundesländern


Nordrhein-Westfalen
Ab dem 1. Januar 2017 sind die Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen in allen Wohnungen und Wohnhäusern Pflicht. Zeit, jetzt aktiv zu werden. Laut Gesetz liegt die Installationspflicht bei den Bauherren beziehungsweise den Eigentümern. Wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten Mieter auf ihren Vermieter zugehen. Sind die Rauchmelder angebracht, ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter beziehungsweise der selbstnutzende Eigentümer für die regelmäßige Wartung zuständig.

Es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. April 2013 bereits übernommen. Haben Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert, dürfen diese weiter betrieben werden, sofern der Vermieter zustimmt. In diesem Fall muss sich der Vermieter allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte diese auch dokumentieren.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind viele Vermieter verunsichert. Der Grund: Am 30.10. und 31.12.2015 sind Änderungen der Landesbauordnung in Kraft getreten. Sie betreffen die Ausstattung von bestehendem Wohnraum mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern. Galt früher eine Parallelverpflichtung für Mieter und Vermieter, ist jetzt nur noch der Eigentümer gesetzlich verantwortlich. Bei Nichterfüllung der Pflicht kann die Bauaufsichtsbehörde gegen ihn ein Bußgeld bis zu 500.000 EUR verhängen.

Diese Verpflichtung des Eigentümers gilt gegenüber der Bauaufsicht unabhängig von individuell vereinbarten Verträgen zwischen Vermieter und Mieter, das heißt selbst dann, wenn vertraglich festgelegt wurde, dass der Mieter die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung und Wartung übernimmt.

Insbesondere bei Auszug eines Mieters, dem die in der Wohnung befindlichen Rauchwarnmelder gehören, besteht für den Vermieter dringender Handlungsbedarf. Der Eigentümer sollte seinem Mieter die Rauchwarnmelder entweder abkaufen oder unverzüglich neue installieren, wenn der Mieter darauf besteht, seine Rauchwarnmelder mitzunehmen.

Der Eigentümer ist übrigens auch in der Pflicht, seinen selbstgenutzten Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten, d.h. die Ausstattungspflicht gilt nicht nur für Vermieter. Die Versicherungswirtschaft weist z.B. darauf hin, dass laut ihren Bestimmungen die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind.

Bayern
Am 31. Dezember 2017 endet in Bayern die fünfjährige Übergangsfrist für die Rauchmeldernachrüstung. Sämtliche Wohnungen und Wohnhäuser - nicht nur vermietete, sondern auch vom Eigentümer selbst genutzte - müssen bis dahin mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude gilt seit Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten am 1. Januar 2013.

Berlin
Seit Anfang diesen Jahres gilt in allen Wohnungen der Hauptstadt Rauchmelderpflicht. Neubauten und Umbauten müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden - für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis 2020. Die Verantwortung für den Einbau sowie die Gewährleistung tragen vorerst die Wohnungseigentümer und die Vermieter.

Brandenburg
Hier wurde am 28. April das Gesetz zur Novellierung der Bauordnung im Landtag verabschiedet. Demnach sind in Brandenburg bestehende Wohnungen bis Ende 2020 mit Rauchmeldern auszustatten. Verantwortlich für Installation und Wartung ist der Eigentümer.

Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen
Bis zum 31. Dezember 2015 mussten in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten galt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt bereits seit 17. Dezember 2009, in Bremen seit Mai 2010 und in Niedersachsen seit November 2011.

Alle Infos auf www.rauchmelder-lebensretter.de/home

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49 Kommentare

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ja, könnte sinnvoll sein, aber nervt mit diesem dauenden Geblinke und genau das brauchen wir nicht, noch mehr Geblinke.
Außerdem fühle ich mich auch OHNE Rauchmelder sehr sicher !
  • 20.11.2016, 11:57 Uhr
  • 0
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Haben wir schon seit Jahren vom Keller bis zum Dachboden im Haus verteilt.
  • 19.11.2016, 20:11 Uhr
  • 1
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Vor langen Jahren, als die "Minimax"-Feuerlöscher empfohlen und eingeführt wurden mit dem spaßigen, aber unsinnigen Werbeslogan,
"Hast du Minimax im Haus,
breitet sich kein Feuer aus",
haben wir boshafterweise hinzugetextet:
"Doch Minimax ist großer Mist,
wenn du nicht zu Hause bist."
Trotzdem werde ich bei mir zu Hause in den nächsten zwei Wochen
neun Rauchmelder installieren. Nicht aus Angst, sondern zur Vorsicht. Und weil ich es schon lange geplant und die Dinger gekauft habe.
  • 19.11.2016, 13:19 Uhr
  • 0
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Leute lasst Euch nicht verrückt machen! Ich habe tagtäglich in meinem Beruf als Hausmeister mit diesen Dingern zu tun. Hier in Hamburg hat der Vermieter die Aufgabe, diese Teile in seinen Wohnungen anzubringen, was auch geschehen ist. Es sind also nur die Eigentümer von Wohnungen und Hausbesitzer gefragt und denen ist es selbst überlassen, ob sie sich schützen oder nicht! Wenn also ein Brandfall in Mieträumen auftritt, dann ist alles durch Versicherungen abgedeckt. Die Rauchmelder werden im Rahmen der Heizungsablesung geprüft und gewartet. Dennoch geben zwischendurch die Geräte ihren Geist auf, weil die Batterien leer sind. Das hört man, weil die Geräte in kurzen Zeitabständen einen Piepton von sich geben. Bis ich dann die Batterie tauschen kann, lasse ich vom Mieter die Geräte von der Decke nehmen und die alte Batterie rausnehmen, wer will schon bis zum Batterietausch den Piepton Tag und Nacht hören! Was wenn in dieser Zeit ein Brand entsteht, dann könnte höchstens die Batterie der Schuldige sein! Sind Batterien versichert? Ihr seht es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das ganze hat nur einen wirtschaftlichen Sinn, ansonsten sind wir bisher auch ohne Rauchwarnmelder ausgekommen. Bei mir hat es in 50 Jahren nicht einmal gebrannt!
  • 19.11.2016, 09:38 Uhr
  • 1
der Knackpunkt, sollte es zum Brand kommen:
Versicherung!!

ganz ehrlich:
wenn es bei mir brennt, bzw. der Rauchmelder sich früh genug in Aktion einschaltet, ich nicht zu Hause bin...
kein Mensch würde reagieren. weder die IM Hause noch die Nachbarschaft!
  • 19.11.2016, 11:44 Uhr
  • 0
Ja wir sind auch ohne Auto ausgekommen, ohne Kühlschrank und ohne Zentralheizung....

Im Übrigen sind moderne Rauchmelder nicht sehr teuer und haben eine Langzeitbatterie ( 10 Jahre)! Also, warum die Aufregung!
  • 19.11.2016, 11:57 Uhr
  • 0
gebe dir nur zum teil recht, denn in unserem bundesland sind alle vermieter seit jahresbeginn verpflichtet, sie einzubauen. es kommt nun lt. feuerwehr oft zu fehlalarmen. nun will die landesregierung ein gesetz rausbringen, dass die kosten der einsätze dem mieter aufzulegen sind.
  • 19.11.2016, 12:06 Uhr
  • 0
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Meine Güte wie hab ich das bloß ohne Rauchmelder geschafft so alt zu werden.Wenn ich daran denke muss ich heute noch vor Angst zittern. Besonders die Zeit wo die Amis ihre Brandbomben auf uns geworfen haben. Alles ohne Rauchmelder "Kopf schüttel"
  • 19.11.2016, 07:12 Uhr
  • 1
Damals waren die Sirenen eben größer
  • 19.11.2016, 09:10 Uhr
  • 0
Der Rauchmelder piep,weil die Batterie alle ist. Die Feuerwehr kommt und tritt die Tür ein ( wer kommt für den Schaden auf ?? ) Weil der Mieter auf Montage ist, oder der gleichen.
  • 19.11.2016, 10:21 Uhr
  • 0
ja, und in meinem bundesland will man die mieter für die einsätze haftbar machen.
  • 19.11.2016, 12:06 Uhr
  • 0
Die letzten Posts gehen an der Sache vorbei: der Rauchmelder meldet den "Brand" nicht an die Feuerwehr, sondern nur bei den Bewohnern piepst es. In der Küche ist das Ganze problematisch, da schon beim Zwiebeldünsten bei meiner Mutter das Ding gepiepst hat. Also raus aus der Küche.
Gebrannt hat es dann bei der Schwiegermutter. Wo? Natürlich in der Küche, da wo die Gefahr am größten ist.
Sinn macht es tatsächlich, wenn in und vor den Schlaf- und Kinderzimmern so was hängt, denn im Schlaf merkt man nicht, wenn sich gefährliche Brandgase ausbreiten und kein Hund oder Katze als Warner zur Hand ist!
  • 20.11.2016, 13:05 Uhr
  • 0
albrecht. ganz richtig mit den rauchmeldern für die bewohner. aber wenn nachts in der wohnung einer loslegt, wird man doch wach und aktuelle fernsehsendungen zeigten, dass dann die leute die 112 anrufen, bevor sie die wohnungstür öffnen und schauen, ob es im treppenhaus oder beim nachbarn qualmt. das waren mehrere erfahrungsberichte der feuerwehren in deutschland.
  • 20.11.2016, 14:10 Uhr
  • 0
hier ein beispiel. im internet gibts jede menge dieser beiträge.
http://r.search.yahoo.com/_ylt=A9mSs...NlcMfEKrcY-
  • 20.11.2016, 14:11 Uhr
  • 0
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Dazu eine informative Seite:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/
  • 19.11.2016, 05:33 Uhr
  • 0
Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch.

wieviele Menschen nehmen Medikamente ein die nacht´s das Bewusstsein ausschalten??
  • 19.11.2016, 11:47 Uhr
  • 1
ich habe 2 hörgeräte, die nachts nicht im ohr sind. rate mal, was ich höre? nicht mal das tütata auf der straße.
  • 19.11.2016, 12:07 Uhr
  • 0
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Der Vermieter ist verpflichtet in Mietwohnungen oder Miethäusern Rauchmelder an zu bringen.
  • 18.11.2016, 21:53 Uhr
  • 0
ist in jedem bundesland anderes geregelt. im grund hast du aber recht. aber für fehlalarme, die durchaus auftreten,. werden die mieter haftbar gemacht.
  • 19.11.2016, 12:08 Uhr
  • 0
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wir ziehen vorher aus , und nach mir die sündflut
  • 18.11.2016, 21:32 Uhr
  • 0
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tut richtig weh... der schreibfehler in der überschrift
  • 18.11.2016, 21:29 Uhr
  • 6
... na ja, es geht halt um die "Klicks" und das Schmiergeld!
  • 18.11.2016, 23:00 Uhr
  • 0
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Habe ich seit 10 Jahren in meinen Häusern installiert...
  • 18.11.2016, 20:42 Uhr
  • 0
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