Jeder Musik und Filmfan kennt das: Ist das gesuchte und geliebte Stück auf Youtube gefunden, vergällt ein rotes Gema-Gesicht das Vergnügen. Die Grafik zeigte an: in Deutschland nicht verfügbar, da Gema-Rechte verletzt würden.
Mit dem roten Sperr-Gesicht auf Youtube ist es ab dem heutigen Tag vorbei!
Die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, und Youtube haben sich nach jahrelangem Streit und Prozessen geeinigt, wie Faz.net berichtet.
Die Zeitung hat erfahren, dass Youtube und Gema einen Vertrag geschlossen haben, der schon an diesem 1. November 2016 in Kraft tritt.
Das bedeutet nach Informationen der FAZ: Musikvideos, die unter Gema-Lizenz laufen, für die Youtube bislang nicht bezahlen wollte, sollen freigeschaltet werden.
Youtube hat sich bereit erklärt, so heißt es weiter, Abgaben an die Gema gemessen an Abrufzahlen zu leisten.
„Für die Gema und ihre Mitglieder ist der Vertragsabschluss mit Youtube ein Meilenstein“, sagte der führende Gema-Verhandler Thomas Theune zu Faz.net. Er sichere „den rund 70.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf Youtube. So werden sie endlich am Erfolg, den Youtube mit ihren Musikwerken erwirtschaftet, beteiligt. Das ist auch ein Signal für andere Online-Plattformen.“
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