Ein 81-jähriger Münchner wurde am Donnerstag, 05.01.2017, gegen 10.30 Uhr, von einem unbekannten Mann angerufen, der sich als Präsident des Bundeskriminalamts namens Holger Münch ausgab.
Der falsche Leiter des Bundeskriminalamtes äußerte am Telefon, dass der 81-jährige Rentner zur Auslieferung an die Türkei ausgeschrieben sei, da es sich bei ihm um den Geschäftsführer eines Pornorings handeln würde.
Während des Gesprächs fragte der falsche „Holger Münch“ nach Kontodaten und Kontoständen. Der 81-Jährige gab die Daten preis. Darüber hinaus fragte er nach Schmuck, Bargeld und anderen Wertgegenständen. Auch dazu gab der 81-Jährige an, dass er Bargeld und Schmuck in seiner Wohnung habe.
Als die 74-jährige Ehefrau eine Dienstausweiskopie per E-Mail zugeschickt bekommen haben wollte, um sich zu vergewissern, dass es sich tatsächlich um einen Beamten des Bundeskriminalamtes handelt, übersandte der falsche Beamte stattdessen eine Schweigepflichtserklärung an die E-Mail Adresse des Ehepaars. Dazu wurde noch vermerkt, dass unter keinen Umständen mit Dritten über den Sachverhalt gesprochen werden darf, da man sich ansonsten strafbar machen würde. Die geforderte Schweigepflichtserklärung sandte der 81-Jährige nicht zurück.
Nach vier Tagen meldete sich der falsche Bundeskriminalbeamte erneut und fragte nach der Schweigepflichtserklärung. Zudem wollte er einen Einstellungsbescheid für eine zu leistende Kaution übersenden. Ein derartiges Schreiben wurde jedoch nicht versandt.
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