Eine Anzeige nach dem Kunsturheberrechtsgesetz hat sich ein 16-jähriger Schüler aus Mühldorf am Inn eingehandelt. Er filmte in verschiedenen Sequenzen Menschen ohne deren Erlaubnis. Diese setzte er zu einem Video zusammen und lud es ins Internet hoch.
Eine auf dem Video erkennbare Person war nicht damit einverstanden, dass sie im Internet gesehen werden kann, und erstattete Anzeige gegen den 16-Jährigen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Bild- und Videoaufnahmen nicht ohne Zustimmung der darauf befindlichen Personen im Internet veröffentlicht werden dürfen, weil dies sonst einen Verstoß darstellt und eine Anzeige nach sich zieht.
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