Update 14. März 2017, 16:20 Uhr
Wie Focus Online berichtet, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel am Dienstag mitgeteilt, dass der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Täter Sanel M. (20) nach Serbien abgeschoben werden kann. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Momentan verbüßt Sanel M. in Wiesbaden seine Jugendstrafe. Ob er bereits jetzt aus der Strafhaft oder nach deren Ende abgeschoben wird, müssten die Stadt Wiesbden und das Landgericht entscheiden, sagte ein Sprecher des VGH. Damit bestätigte der Verwaltungsgerichtshof eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. Januar. Dagegen hatte der 20-Jährige beim VGH Beschwerde eingelegt.
Ursprüngliche Meldung
Weil sie sich schützend vor zwei Mädchen gestellt hatte, prügelte Sanel M. auf die Lehramts-Studentin Tugce Albayrak (23) ein. Sie fiel ins Koma und starb wenig später. Nach Ende seiner Haft soll er Deutschland für immer verlassen.
Die Tat ereignete sich am 15. November 2014 auf dem Parkplatz eines Fastfood-Restaurants. Sanel M. wurde wegen seiner tödlichen Prügel-Attacke zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Strafe wird er gemäß § 88, Aussetzung des Restes der Jugendstrafe, vermutlich Mitte November wieder in Freiheit sein.
Wie Bild berichtet, erfuhr das Blatt aus hohen Frankfurter Polizeikreisen, dass Sanel M. nach seiner Entlassung umgehend abgeschoben wird. So laute ein Erlass der Offenbacher Ausländerbehörde.
Sanel M. hat mit seinen zahlreichen Straftaten „die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“.
Deutschland ist fertig mit dem kriminellen 19-Jährigen. Zusätzlich zu seiner Abschiebung wird er mit einem „Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot belegt“. Damit ist er für immer aus Deutschland verbannt.
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