Unter dem Titel
Gottloses Bittgebet
wird in der FAZ vom 1. Juni 2017 über einen kuriosen Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in München berichtet:
"Ungläubige wollen beim Staat als Gläubige gelten.
Im Keller eines Ladenlokals in der Georgenstraße in München-Schwabing finden regelmäßig kultische Handlungen statt. Keine Gottesdienste, denn der Bund für Geistesfreiheit München bekennt sich in seiner Satzung zu einer „Weltanschauung ohne Gottesbegriff“. Wohl aber Feiern, die im Lebenszeitplan einer „freigeistigen“ Gemeinschaft der Messe oder dem Freitagsgebet entsprechen. Michael Wladarsch, der Vorsitzende des Bundes, begehrt deshalb die Befreiung von der Rundfunkgebühr – nach Paragraph 5 des Rundfunkstaatsvertrags entfällt sie bei „Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind“.
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Wladarsch beklagt, seine Unglaubensgemeinschaft werde benachteiligt, nur weil sie keine Gottesdienste abhalte. Der Senatsvorsitzende macht eine listige Bemerkung: Wenn eine Religion keinen Gottesdienstraum braucht, ist es keine Ungleichbehandlung, wenn sie ihn gebührenrechtlich nicht geltend machen kann.
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Die Freidenker fordern, das Religionsverfassungsrecht abzuschaffen und die Religionsgesellschaften so zu behandeln wie alle anderen Vereine. Der Anspruch auf Gleichstellung mit den Kirchen, den Wladarsch für seine als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Lobby der religiös Unmusikalischen erhebt, setzt aber die Privilegierung der Religion voraus. In Vereinen von Sportmuffeln oder Kunstbanausen, die Kompensationszahlungen für entgangene Mittel aus Sportfördertöpfen und Kulturhaushalten einklagen wollten, könnten nur Spinner versammelt sein. "
Der gesamte Artikel ist in der
Quelle: http://epaper.faz.net/webreader-v3/i...#/435005/11
zu lesen
Wer kann sich da noch als Atheist outen, wenn er sich dann in der Gesellschaft solcher Witzfiguren wiederfindet?
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