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Muslimischer Polizist ein „Deutscher Beamter“ verweigert Kollegin den Handschlag

22.07.2017, 12:12 Uhr
Beitrag von wize.life-Nutzer

Quelle: N24
Ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz hat aus religiösen Gründen den Handschlag einer Kollegin verweigert.
Die Frau wollte ihm in der Polizeiinspektion Montabaur zu seiner Beförderung gratulieren, er lehnte jedoch ab.
„Der Polizist hat sein Verhalten mit seiner religiösen Überzeugung begründet“, bestätigte Steffen Wehner, Pressesprecher des Innenministeriums, Der Mann sei in den Innendienst versetzt worden.
In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit beamtenrechtliche Vorschriften verletzt wurden, und ob die religiöse Haltung sich auf die Dienstführung auswirken könne, sagte der Sprecher weiter. Der verweigerte Handschlag verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamten. Die Konsequenzen bei einem Disziplinarverfahren könnten bis zu einer Entlassung reichen, erklärte Wehner. Über kleinere Maßnahmen bis hin zu einer Gehaltskürzung könne das Polizeipräsidium entscheiden. Über weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht. Quelle: N24
Na wie das ausgeht, wissen wir doch alle, oder?
„Die Trennung von Staat und Religion ist nicht verhandelbar“ heißt es doch immer von unserem Staat.
Wie kann dieser Polizist als „Deutscher Beamter“, die deutschen Werte vertreten? Wenn Ihm diese einfache Geste schon unmöglich ist. Das darf es nicht geben. Auch hier sollte gelten "Wehret den Anfängen. " Der Islam gehört doch zu Deutschland oder doch nicht? Was regen wir uns also auf? Möge es doch mal die Frauen der Islamversteher treffen, oder ist dann alles ganz, ganz anders? Oder werden dann von den Islam-Verstehern wieder Excuse über Excuse gefunden.
Für die ganz "Banane Typen": Quelle: N24

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96 Kommentare

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gibt Schlimmeres.. .Männer, die sich nach dem Pinkeln nicht die Hände waschen
  • 23.07.2017, 23:08 Uhr
  • 0
wize.life-Nutzer
Ja und eine ganze Reihe Muslimischer Männer seit Jahren in Deutschland lebend oder geboren, die in der heutigen Zeit noch neben der Toilette mit Waschbecken, der Toilette mit Toilettenpapier ihre Plastikflasche mit Wasser stehen haben. Was machen "Die" nur damit?
  • gerade eben
  • 0
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Dieser Moslem ist Polizeibeamter in Deutschland. Er muß die deutsche Staatsangehörigkeit haben um den Beruf ausüben zu können. Trotzdem stllt er seinen Glauben über die Aufgaben die ein Polizeibeamter haben soll. Das ist unglaublich, das ist ein schwerer Schlag für unser Zusammenleben. Ich kann ja auch nicht einer Muslema ihre Vermummung wegreißen, weil mir das nicht paßt.
Irgendein schlauer Türke sagte mal, die Islamisten, auch die Türken, passen einfach nicht nach Europa. Ich neige dazu ihm zu glauben!
  • 22.07.2017, 20:23 Uhr
  • 2
wize.life-Nutzer
Wer an den Osterhasen glaubt, der glaubt auch das Muslime zu Deutschland gehören. Wenn der Weihnachtmann dann sagt, so ist es, dann neigen sich alle zu dem Osterhasen und flüstern den Weihnachtsmann gibt es nicht.
  • 22.07.2017, 20:39 Uhr
  • 3
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Die Religionszugehörigkeit wurde noch vor Jahrzehnten in den Einstellungsunterlagen verlangt und musste durch Unterschrift versichert werden.

All das ist schon jahrelang weggefallen. Es geht die Behörde nichts an.

Aus diesem Grunde würde ich mich erst gar nicht darauf einlassen. Was sie nicht wissen können oder müssen, können sie auch nicht ahnden.

Einen Abdruck eines Personalbogens habe ich beigefügt. Nur diese Angaben müssen zutreffen. Eine Religion wie z.B. muslim - ist reine Fiktion - auch zur Einberufung in das Beamtenverhältnis...

https://service.hessen.de/html/files...9.12.16.pdf
  • 22.07.2017, 19:33 Uhr
  • 3
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dem sollte man seine Beförderung aberkennen und ihn entlassen.
  • 22.07.2017, 18:06 Uhr
  • 7
Ich denke, es gibt auch bei der Polizei wie bei der Bundeswehr eine Art "Verpflichtung zum kollegialen Verhalten" - bei Bundeswehrs die "Pflicht zur Kameradschaft" - die zu einem "kameradschafltichen Verhalten" - und damit auch zu "Respekt" und "angemessenem Sozialverhalten" verpflichtet - und gg. bei Verstoß dagegen auch disziplinar gewürdigt werden kann. Ein Verweis wäre wohl in dem Fall das Mindeste - wenn durch dieses Verhalten die kollegiale Zusammenarbeit und das "dienstliche Verhältnis" zwischen Kollegen beeinträchtigt wird - wovon man dabei wohl ausgehen kann - wenn die Stimmung in der Einheit dadurch gestört wird. Sollte sich auch jeden Fall auf seine weitere Entwicklung auswirken - nach einem "normenverdeutlichenden Gespräch". Ein "schwarzer Fleck" in der Personalakte - und das ist ein "Personalgespräch mit Verweis" allemal! - wirkt sich äußerst negativ auf Beförderungen und Entwicklungsmöglichkeiten aus!
  • 22.07.2017, 21:36 Uhr
  • 1
Und ich denke-ein Typ der seinen religiösen Unsinn im Dienst nicht abstellen kann-hat als Polizist in Dt.nichts zu suchen.
  • 22.07.2017, 21:38 Uhr
  • 1
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Nun, ob das Verhalten des Beamten disziplinarische Folgen haben sollte, ist Angelegenheit der behördlichen Stellen. In meinen Augen ist sein Verhalten schlicht absolut ungehörig und verstößt erheblich gegen Anstand und Sitte. Zumindest im Dienst haben religiöse Motivationen überhaupt nichts zu suchen. Einen scharfen Verweis hätte er verdient. Falls er sich dann allerdings weiterhin unbeeindruckt zeigt, ist es in der Tat zu überlegen, ob er wirklich für seinen verantwortungsvollen Beruf geeignet ist!
  • 22.07.2017, 16:00 Uhr
  • 2
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hm ...
"Nach dem Beamtenstatusgesetz muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für ihre Erhaltung eintreten."
Quelle: https://www.justiz.sachsen.de/downlo...gstreue.pdf
Vielleicht ist dem betreffenden Beamten der Art. 3 Abs. 2 GG unbekannt ...
wie dem auch immer sein mag, Beamte, die ein Problem mit unserem Grundgesetz haben, sollten sich Gedanken darüber machen, ob die sich vielleicht nicht einen neuen Job suchen sollten ...
  • 22.07.2017, 15:32 Uhr
  • 3
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Nun ist Religionsfreiheit eine feine Sache.
Und wenn Schreinermeister Ali Krawuttke den Handschlag verweigert und damit seine Kundinnen verprellt, dann ist das seine Angelegenheit.
Anders ist es, wenn ich als gläubiger Mensch in den Dienst eines säkularen Staates trete. Dann muss ich mir vorher überlegen, ob ich Dienst an der Verfassung und religiöse Rieten sauber und dienstverträglich trennen kann.
Stutzig macht mich folgendes: Das alles geschah anlässlich einer Beförderung. Folglich war der Beamte ja kein Neuling. Wieso ist das vorher keinem aufgefallen, dass er da ein Problem hat?
Falls er das weggepackt hat, bis zu seiner Beförderung, dann sollen sie ihn nach Hause schicken.
Haben seine Vorgesetzten da geschlafen, dann soll man die am Henkarsch packen und zurechtstutzen.
  • 22.07.2017, 14:38 Uhr
  • 13
Hast Du einen Vorgesetzten wach erlebt
  • 22.07.2017, 14:40 Uhr
  • 2
Uffbasse gell!
Ich war selber lange genug einer und ich war glockenwach!
Oft, zuweilen, manchmal!
  • 22.07.2017, 14:42 Uhr
  • 3
Ohhhhh das wusste ich nicht... Bei Dir nehme ich alles zurück.....
  • 22.07.2017, 14:45 Uhr
  • 3
vielleicht gab es vorher keinen Anlass für einen Handschlag? Die Nutzung ist tatsächlich abgesehen von Gratulationen stark rückläufig
  • 22.07.2017, 15:27 Uhr
  • 0
Wenn ALLE es machen? Und EINE wird abgelehnt? Netter Versuch - der Relativierung
  • 22.07.2017, 21:39 Uhr
  • 0
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Der säkulare Staat schützt alle Religionen., d. h. Religionsfreiheit. Es gibt natürlich auch Fälle, wo Gerichte entscheiden, ob Religionsfreiheit in bestimmten Fällen eingeschränkt werden muss. Darum geht so etwas, wie auch im obigen Fall, zu einem Gericht, wo die Verhältnismäßigkeit einer mögl. Einschränkung der Religionsfreiheit untersucht wird. Solche Prozesse wird es immer wieder geben und ist an sich nichts besonderes. Grundsätzlich ist, dass ein säkularer Staat wie Deutschland die Aufgabe hat, Religionsfreiheit zu schützen.
  • 22.07.2017, 14:29 Uhr
  • 2
wize.life-Nutzer
Alles richtig,
Du hast nur eines vergessen im Staatsdienst und als Polizist hat die Religion, wie gerichtlich fest gestellt ,
nichts zu suchen.
Wer das nicht trennen kann,
gehört nicht in den Staatsdienst.
  • 22.07.2017, 14:33 Uhr
  • 9
Offenbar gibt es muslimische Polizeibeamte.

https://www.welt.de/politik/article1...-beten.html
  • 22.07.2017, 14:42 Uhr
  • 0
Mein Schwiegersohn ist einer. Allerdings kein gläubiger. Was sagt er zu dem Fall? O-Ton: Der Depp soll sich mal zusammennehmen. Im Privatleben kann er machen wie er will, beruflich gibt es auch noch so was wie Anstand und Respekt und Kameradschaft. Und wenn er das nicht hat, soll er kündigen und was anderes machen.
  • 22.07.2017, 15:20 Uhr
  • 9
Der Staat schützt nicht nur die Religionsfreiheit (die auch bedeutet, KEINE Religion haben zu dürfen) und er schützt gleichzeitig auch die Würde der Menschen und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Wer einer Frau aus religiösen (!) Gründen den Handschlag verwehrt, zeigt, dass er mit Teilen unserer Verfassung Probleme hat.
Das regelte früher einmal der sog. "Radikalenerlass", der vorwiegend gegen politische Extremisten gerichtet war.
Nun trifft es möglicherweise eben mal einen muslimischen Extremisten - so what. Ein strenggläubiger Jude oder Katholik, der seinen Dienst am Sabbat oder Sonntag verweigert, würde auch aus dem Dienst entfernt werden.
  • 22.07.2017, 18:38 Uhr
  • 2
interessant, was eine aufgeklärte Muslima darüber schreibt

http://www.zeit.de/gesellschaft/2015...igion-islam
  • 22.07.2017, 19:14 Uhr
  • 0
wize.life-Nutzer
Mein lieber Maddin,
was da geschrieben wird, ist keine Entschuldigung von Fehlverhalten von angeblich integrierten Muslimen. Schließlich leben wir hier in unserem Kulturkreis und nirgendwo anders. Es ist einzig und alleine eine Frage des Benehmens und wer das nicht will, beleidigt mich und meinen Kulturkreis. Wenn ich beruflich mich in der "Arabischen Welt" aufhalte, was sehr oft ist, richte ich mich dort auch nach Sitten und Gebräuche, möchte ich doch keinen beleidigen. Wenn sich aber hier Muslime zum Herrenmenschen aufspielen wollen und sich an nichts halten wollen, dann sollten sie unseren Kulturkreis schnell verlassen.
  • 22.07.2017, 20:29 Uhr
  • 2
Interessant ist doch auch, dass einem das nicht mal im muslimischen Ausland passiert - wenn man/frau in ofizieller Funktion mit einheimischen muslimischen Funktionären und Staatsdienern zu tun hat - und die solche Funktionen ohne Weiteres respektieren. Hört man also erst seit kurzem hierzulande - von Leuten, die eigentlich schon lange genug im Land leben, dass sie wissen müssten, dass sie es mit "gleichgestellten Funktionsträgern" zu tun haben - und nicht mit "Menschen zweiter Klasse" - gemäß ihrem Glauben!
  • 22.07.2017, 21:45 Uhr
  • 2
Dieses Verhalten lässt ziemlich 1deutige Vermutungen über die dahinter steckenden Motive erahnen.
  • 23.07.2017, 15:33 Uhr
  • 1
Eher darüber, wie weit sich diese Gesellschaft schon selbst aufgegeben hat
  • 23.07.2017, 17:21 Uhr
  • 2
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Die Polizei.. ist nicht der Nachbar.. Das ist doch nicht aufgebauscht, was ist denn das für ein Kommentar..??
Kriminal .-Schutz und Bereitschaftspolizei sorgen für Recht und Ordnung >Die uniformierte Schutzpolizei wird in der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenommen. Sie schützt die öffentliche Sicherheit („Einhaltung der Gesetze“) und Ordnung („ungeschriebene Regeln“) der Gesellschaft. Ihre Hauptaufgaben sind die Gefahrenabwehr (Maßnahmen um Gefahren abzuwenden) und die Aufnahme von Strafanzeigen, die dann z.B. von der Kriminalpolizei weiterverfolgt wird. Das Akzeptieren und gegenseitige Helfen Untereinander ist mehr als gefragt,.. und der Händedruck ist wie der tägliche Gruß ein Zeichen der Achtung und Ehrerweisung in der Gemeinschaft.
  • 22.07.2017, 14:03 Uhr
  • 4
Das Verweigern eines Handschlags zur Begrüßung ist schon unter Nicht.Polizisten ein Akt der Unhöflichkeit, nein der Verachtung.

Natürlich sollte das Folgen haben für den frommen Polizisten, denn mit der Verweigerung drückt er der weiblichen Bevölkerung des Staates, in dem er lebt und den zu schützen er angetreten ist, unverhohlen seinen Mangel an Respekt aus.
Würde er eine Frau, die angegriffen wird, überhaupt schützen?? Würde er bei einem sexuellen Übergriff einschreiten???
  • 22.07.2017, 15:05 Uhr
  • 7
Bei ihm scheint an erster Stelle seine religiöse Zugehörigkeit und Einstellung zu stehen. Erst danach folgt alles andere. Wenn jeder Polizist so handeln würde, käme alle Hilfe zu spät.... und das könnte auch tödliche Folgen haben für Jeden.
  • 22.07.2017, 18:24 Uhr
  • 2
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Ich bin der Auffassung, dass die Sache eines deutschen Polizisten muslimischen Glaubens viele Fragen aufwirft.

Ende Mai war die Beförderung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Auf einer privaten oder vielleicht Feier während der Dienststunden !!!!! mit oder ohne Alkohol !!!!! bei einem Alkoholverbot !!!!kam es zu dieser Begebenheit. Wer war alles dabei ? Auch ein Dienstvorgesetzter, der nicht gehandelt hat ? Warum schaltet sich das Ministerium denn ein ? Geht es auch um den ?

Man stelle sich bloß mal vor, er sagt, er sei angetrunken gewesen und wisse von nichts mehr...Oh, oh - und das während der Dienstzeit und niemand ist eingeschritten - auch kein Vorgesetzter. Dann nimmt der Fall eine ganz andere Richtung an...Und nach der Feier fuhren alle mit dem Streifenwagen davon....

Jetzt knapp zwei Monate später wird da etwas an die große Glocke gehängt. War es etwa eine unterlegene Kollegin, die bei der Beförderung nicht zum Zuge kam ?

Disziplinarverfahren müssen sofort eingeleitet werden. Warum so spät ? Wollte man da was nachschieben ?

Versetzung in de Innendienst ist keine Disziplinarmaßnahme und unterliegt dem Direktionsrecht des Dienstvorgesetzten bis zu drei Monaten. Danach bedarf es der Zustimmung der Personalvertretung. Der Ablauf dieser Zeit droht nun. Will der Personalrat nicht zustimmen ?

Der Beamte hat sich ja bis zur Aushändigung der Urkunde nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung als Bester gezeigt, sonst wäre er nicht befördert worden. Dies gilt auch für das dienstliche und außerdienstliche Verhalten.

Ich glaube, die Prüfung eines Disziplinarverfahrens wird zu keinen wesentliche Ergebnissen führen - allenfalls ein Verweis, dies künftig zu unterlassen. Mehr nicht.

Man wollte durch die Veröffentlichung jemand an den Pranger stellen - obwohl alle Personalvorgänge vertraulich sind...

Er ist gut beraten, künftig überhaupt keine Gratulationen mehr entgegen zu nehmen. Dies gehört auch nicht zu seinen Dienstpflichten...
  • 22.07.2017, 13:57 Uhr
  • 2
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