Zum Start des Internetangebots „Klartext Nahrungsergänzung“ veröffentlichen die Verbraucherzentralen einen Marktcheck über magnesiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel. Das Ergebnis: 64 Prozent der untersuchten Produkte sind überdosiert. Je nach Magnesiumkonzentration kann es dadurch schon zu Nebenwirkungen wie Durchfall und Erbrechen kommen.
Viele der Produkte enthalten außerdem Vitamine und Mineralien in zu hohen Dosierungen oder ungünstigen Kombinationen. Bei 40 Prozent der im Internet vertriebenen Produkte werben die Anbieter zudem mit nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen.
Behördliche Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln fehlt
Knapp die Hälfte der Verbraucher (47 Prozent) vertraut laut der Umfrage darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland verkauft werden, vorher amtlich auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft wurden. Das ist jedoch nicht der Fall: Hersteller müssen neue Produkte lediglich anmelden.
„Viele Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vermitteln Verbrauchern, sie würden ihrer Gesundheit etwas Gutes damit tun. Häufig aber sind solche Produkte Geldverschwendung, manchmal sogar gesundheitsgefährdend“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Nahrungsergänzungsmittel sind keine herkömmlichen Lebensmittel. Wir brauchen dringend klare Regeln für sinnvolle Dosierungen und definierte Anforderungen an die Inhaltsstoffe. Wir fordern eine behördliche Sicherheitsprüfung und staatliche Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel“, so Müller.
Im Klartext: Damit sich Verbraucher darauf verlassen können, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte vertrieben werden, brauche es EU-Regelungen wie Positivlisten für zugesetzte Stoffe und klare Höchstmengenregelungen. Außerdem müssten versprochene Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sein. Solange es keine europaweiten Regelungen gäbe, seien nationale Vorgaben nötig.
Die Verbraucherzentralen und der vzbv fordern eine Zulassungspflicht mit einer Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel. Verbraucher müssten zudem in einer öffentlichen Liste im Internet einsehen können, welche Produkte von den Behörden geprüft wurden. Für Beschwerden und unerwartete Wirkungen müsse zudem eine Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Verbraucher unkompliziert wenden können.
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