Nach dem Inferno auf der A 9 mit 18 Toten und 30 Verletzten wird landauf landab wieder über gaffende Autofahrer diskutiert. Auch wird sich über diejenigen aufgeregt, die keine Rettungsgasse bilden und die Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge behindern. Nach all den Hinweisen in Rundfunk und Fernsehen, nach all den über Autobahnbrücken gespannten Bannern, die erklären wie eine Rettungsgasse zu bilden ist, ist es in der Tat unverständlich, wie häufig dagegen verstoßen wird und Feuerwehr- wie Rettungsfahrzeuge blockiert werden.
Keine einheitliche EU-Regelung
Sicherlich wäre es hilfreich, wenn die EU hier eingriffe und von ihren Mitgliedern eine einheitliche Regelung forderte. So ist die Gasse in Österreich zwischen rechter und mittlerer Spur zu bilden, in Deutschland, mit einem weitaus höheren Anteil an dreispurigen Autobahnen, zwischen äußerst linker und der rechts davon und in Tschechien soll der Standstreifen benutzt werden.
Video: Ärger über Gaffer und Blockierer auf der A9
Neben der Aufklärung werden aber immer drastischere Strafen gefordert. In Österreich kann eine Buße in Höhe von bis zu tausend Euro verhängt werden, in Deutschland soll die Geldbuße auf 100 Euro und mehr samt Strafpunkt in der Verkehrssünderkartei heraufgesetzt werden.
Videokameras können Beweise liefern
Immer wieder wird aber darauf hingewiesen, dass Rettungskräfte wie Sanitäter, Feuerwehrleute oder Polizisten bei ihrer Fahrt alles andere zu tun haben, als sich um Blockierer zu kümmern und ihnen Strafmandate zu verpassen. Zu Recht, wie ich finde.
Gerichtsverwertbare Beweise
Aber warum sind denn die Einsatzfahrzeuge nicht mit kleinen Videokameras, den Dashcams, auf dem Armaturenbrett ausgestattet, die die Fahrt durch die Rettungsgasse aufnehmen? So kann gerichtsverwertbar im Film das Blockieren dokumentiert werden. Später, nach dem Einsatz, wird der Film in Ruhe ausgewertet und anhand des Kennzeichens Anzeige erstattet.
Dass in Deutschland Fahrer- und nicht die Halterhaftung gilt, stimmt. Aber mit ein wenig Ermittlungsaufwand lässt sich der Fahrer auch feststellen.
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