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Sprengstoff aus dem 2. Weltkrieg im Garten gefunden: Rentnerin soll 200.000 ...

Sprengstoff aus dem 2. Weltkrieg im Garten gefunden: Rentnerin soll 200.000 Euro zahlen - kein WITZ

News Team
17.03.2017, 15:59 Uhr
Beitrag von News Team
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Im Garten von Melitta Meinberg aus München wurden 10 Tonnen Sprengmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden: Granaten, Sprengsätze, panzerbrechende Bomben. Wochenlang durften die Anwohner laut "tz" im Stadtteil Freimann nicht in ihre Wohnungen. Jetzt soll die Besitzerin des Grundstücks die Entsorgungskosten über 200.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Eine unbezahlbare Summe für die Rentnerin, die seit ihrer Kindheit in dem Haus lebt. Die Münchner SPD will der alten Dame nun mit einer Spendensammlung helfen. Die Münchner SPD-Vorsitzende Claudia Tausend sagte der "tz":

Viele haben uns geschrieben, dass es höchst ungerecht sei, diese Folgekosten des Krieges einer Rentnerin aufzuhalsen. Wir sehen das genauso.

Bund und Freistaat helfen nicht


Bund und Freistaat fühlen sich angesichts der Rechtslage nicht zuständig. Und die Stadt darf nach den gelten Bestimmungen nicht zahlen, so Tausend weiter.

Wir brauchen aber jetzt eine schnelle Hilfe für die Betroffenen und keine langen juristischen Prüfungen.

Bei der Thomas-Wimmer-Stiftung wurde demnach ein Spendenkonto eingerichtet. Jeder noch so kleine Betrag ist willkommen.

Bankverbindung:
IBAN DE76 7002 0500 0006 894000
BIC BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: Rama Dama Freimann

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79 Kommentare

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Dies Angelegenheit bedeutet doch nur, falls man was ähnliches findet, heimlich wieder zuschütten. Was über 70 Jahre da lag, kann doch weiter liegen bleiben. Gut, die Dame hätte ein schlechtes Gewissen, aber haben dass die Paddels aus Bayern nicht auch?
  • 26.03.2017, 18:05 Uhr
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt eine Verpflichtung die Gesetzlich geregelt wurde in dem die jeweilige Regierung die Kampfmittel aus den Weltkriegen beseitigen muss. Dafür ist die jeweilige Regierung zu 100% Verpflichtet. Ich kann nichts dafür, das nur Dummköpfe die Regierung bilden die keine Ahnung von irgendetwas haben und Ihren Aufgaben nicht erfüllen. Das bezieht sich auf ganz Deutschland und hat nicht mit Gesetzen von Bundesländern zu tun. Das muss man den Affen erst mal wieder begreiflich machen. Jeder kleine Sessel Fortzerre denk er ist ein König und kann schalten und walten wie er will. Sie sollten eher einmal das Gehirn einschalten insoweit sie eins besitzen.
  • 24.03.2017, 09:52 Uhr
  • 0
Da kann man nur sagen; Dummer Deutscher Michel
  • 26.03.2017, 17:57 Uhr
  • 0
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Ich weiß zwar nicht wer Ihnen eine Rechnung gestellt hat, aber es kann nur ein Vollidiot gewesen sein oder vielleicht von einen Dummkopf aus einer Stadtverwaltung. Dieses müssen sie natürlich nicht bezahlen. Nehmen Sie sich bitte einen Rechtsanwalt der sich auskennt.
Sprengstoff und andere Sachen aus den 2 Weltkriegen müssen die entsprechenden Kampfmittelbeseitiger kostenlos beräumen. Dafür ist die Regierung verpflichtet. Da gibt es auch kein Wenn und Aber.
Das beste Mittel gegen solche Dummköpfe ist sie bloß zu stellen, in den man Ihre Dummheit veröffentlicht. Solche Menschen gehören nicht hinter einen Schreibtisch sondern auf die Schulbank.
  • 24.03.2017, 09:52 Uhr
  • 1
Seit wann sitzen in Stadtverwaltungen KEINE Vollidioten
  • 26.03.2017, 17:59 Uhr
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unverschämt......
  • 20.03.2017, 19:55 Uhr
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Bei BER hätte man vielleicht eine sinnvolle Verwendung für so ein Teil. Damit würde man wenigsten die Abrißkosten sparen können.
  • 20.03.2017, 10:21 Uhr
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Ein LKW fährt in einer Kurve ungebremst geradeaus in ein Haus, das nun baufällig geworden ist und abgerissen werden muss. Wen nimmt die Baupolizei in Anspruch, das Haus abzureißen? Den LKW-Fahrer oder den Hauseigentümer? Den Hauseigentümer! Der kann dann sehen, ob er von dem LKW-Fahrer (oder seiner Versicherung) Ersatz bekommen kann.
Fazit: Zunächst ist der Eigentümer einer Sache für deren Zustand gegenüber der Gesellschaft und dem Staat allein verantwortlich, egal, wer den Schaden verursacht hat.
Es gibt Bundesländer, die gesetzlich die Übernahme der Kosten durch den Staat geregelt haben, z. B. Nordrhein-Westfalen. Bayern hat das nicht getan. Also bleibt es bei der allgemeinen Zustandsstörerhaftung.
  • 20.03.2017, 08:41 Uhr
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Dann wäre doch jede Bank für einen Banküberfall selber verantwortlich, warum lagern die denn Geld, oder
  • 26.03.2017, 18:02 Uhr
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"verantwortlich" ist nicht der richtige Begriff. Aber es ist richtig. Es gilt das Rechtsprinzip: Grundsätzlich trägt jeder den Schaden, den er erleidet, selbst. Die Ausnahmen regelt ein Gesetz. Im Falle des Bankräubers hat die Bank gesetzliche Ansprüche gegen den Räuber, aber gegen sonst niemanden. Wenn der nichts hat, gilt das obige Prinzip.
  • 26.03.2017, 18:28 Uhr
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Wer da Spendet hat einen an der Latte !! Ich würde die Stadt und das Land verklagen ! Die Rentnerin muß das nicht zahlen, da der Staat für Nachkriegsmüll aufkommt !
  • 19.03.2017, 16:39 Uhr
  • 1
Falsch, wo steht das?
  • 20.03.2017, 08:23 Uhr
  • 0
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Es ist nicht an der Zeit zu spenden, sondern unserer Regierung in Ihren Gesetzen in die Schranken zu weisen, um sich dem Problem kostenlos anzunehmen. Zu dem Hat die Rentnerin nicht die Musik bestellt und somit braucht sie meiner Meinung nach nichts zu zahlen.
  • 19.03.2017, 13:36 Uhr
  • 3
Genau so sehe ich das auch !
  • 19.03.2017, 16:40 Uhr
  • 1
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Der Bund ist der Rechtsnachfolger des deutschen Reiches das den 2. Weltkrieg angezettelt hat und demnach auch alle Folgekosten zu tragen. Zu 100% Sicherheit hat die besagte Rentnerin nicht fremden Mächten den Krieg erklärt und ist daher auch nicht für die Beseitigung von Kampfmitteln zuständig.
  • 18.03.2017, 23:12 Uhr
  • 3
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Ich werde auf keinen Fall etwas spenden; denn das Grundgesetz sagt eindeutig aus, daß für die Folgekosten des Weltkrieges und der Besatzungszeit der Bund und die Kommunen zuständig sind.
Wie sich das aufteilt entzieht sich meiner Kenntnis.
In unserer Region werden jedes Jahr so drei bis vier Bomben aus dem zweiten Weltkrieg entschärft. Da kommt der Sprengmittelräumdienst, entschärft die Blindgänger und gut ist es. Kein Bürger wird zur Kasse gebeten, egal ob die Munition im öffentlichen Bereich liegt oder auf einem Privatgrundstück!!!
  • 18.03.2017, 14:48 Uhr
  • 2
Das ist von Land zu Land verschieden. Für NRW trifft das zu, da ist das gesetzlich so vorgesehen. Bayern hat ein solches Gesetz nicht.
Übrigens: Wo steht, dass der Staat die Folgekosten des Krieges bei seinen Bürgern bezahlt? Das Haus meiner Eltern wurde durch eine Bombe stark beschädigt, so dass es teilweise abgerissen werden musste. Nichts hat der Staat für den Abriss bezahlt, erst recht nicht für den Wiederaufbau!
  • 20.03.2017, 08:49 Uhr
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