wize.life
Neu hier? Jetzt kostenlos registrieren und mitmachen! Warum eigentlich?
Findet den günstigsten Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen für Euch ...

Findet den günstigsten Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen für Euch und Eure Familien

05.01.2016, 13:28 Uhr
Beitrag von wize.life-Nutzer

*** Übersichtlicher und detaillierter Vergleich der Leistungen von jeweils 4 Krankenkassen Eurer Wahl - Beispiel siehe Titelbild ***
Der vom Versicherten komplett selbst zu zahlende Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist 2016 auf durchschnittlich 1,1 Prozent gestiegen. Damit liegt er im Durchschnitt 0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr 2015. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, bestehend aus dem für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag, beträgt dann im Durchschnitt 15,7 Prozent. Bei einem großen Teil der Krankenkassen ist der Zusatzbeitrag gestiegen.

Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich erheblich von Krankenkasse zu Krankenkasse – und so macht es Sinn zu prüfen, ob Eure aktuelle Krankenkasse noch optimal ist. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz beim Wechsel der Krankenkasse ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet! Eine Lücke bei der Krankenversicherung habt Ihr nicht zu befürchten.

Je nach Höhe des persönlichen Einkommens beträgt der Beitrags-Unterschied zwischen preiswerten und teuren gesetzlichen Krankenkassen mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Bei der Vielzahl an Krankenkassen kann man leicht die Übersicht verlieren. Hilfe bieten kostenlose Online-Vergleichsrechner. Hier mein Tipp, der nicht nur einen Tarifvergleich erlaubt, sondern auch den übersichtlichen Vergleich der jeweiligen Leistungen für jeweils bis zu vier Krankenkassen (s. Titelbild):
Vergleicht gesetzliche Krankenkassen und findet den besten Versicherungsschutz für Euch und Eure Familie.

Dort müsst Ihr zunächst die Berufsgruppe auswählen (z. B. „Rentner“) und Euer Bundesland und schließlich noch Euer monatliches Bruttoeinkommen angeben. Dann auf „JETZT VERGLEICHEN“ klicken – und Ihr seht eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen.

Die ersten beiden Einträge in der Liste sind Empfehlungen des Vergleichsportals, danach folgen die einzelnen Krankenkassen nach steigenden Beiträgen sortiert mit Angabe des jeweiligen Beitrages. Zwischen den beiden Empfehlungen und der Auflistung der Krankenkassen befindet sich – auf der linken Seite – der Button „Angebote vergleichen“ (s. Bild ganz unten). Vor dem Klick auf diesen Button müsst Ihr jedoch die maximal 4 Krankenkassen auswählen, deren Leistungen Ihr vergleichen wollt. Die Auswahl einer Krankenkasse geschieht einfach durch Klick auf den kleinen Auswahl-Kasten links vom Krankenkassen-Namen: Im Kasten erscheint ein Häkchen. Mit einem weiteren Klick könnt Ihr diese Auswahl wieder rückgängig machen (kein Häkchen im Kasten), z. B. um eine andere Kasse auszuwählen. Die beiden vom Vergleichsportal empfohlenen Krankenkassen sind schon vorausgewählt (Häkchen in den jeweiligen Kästen). Wollt Ihr diese Kassen nicht in den Vergleich einbeziehen, könnt Ihr sie durch Klick auf den Kasten einfach abwählen. Nachdem Ihr also maximal vier Krankenkassen ausgewählt habt, klickt Ihr auf „Angebote vergleichen“ (s. o.) und bekommt einen übersichtlichen Vergleich der Leistungen dieser Krankenkassen. Falls Ihr Euch für eine der Krankenkassen interessiert, könnt Ihr durch Klick auf den blauen Button „Infos anfordern >>“ (direkt unter der Beitragsangabe) weitere Informationen anfordern, u. a. auch ein Angebot für den Beitritt.

Der Wechsel in eine andere Krankenkasse sollte aber gut bedacht sein, denn der Krankenkassen-Beitrag ist nur EIN Grund zum Wechseln. Wer mit der Leistung seiner Krankenkasse zufrieden ist, sollte nicht unbedingt wegen 0,1 Prozent Zusatzbeitrag weniger wechseln. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten mehr für den Beitrag als andere, z. B. bei Zuschüssen für Brillen, Zahnreinigung, Osteopathie, alternative Medikamente über Haushaltshilfen bei schwerer Krankheit, und Gratis–Impfungen bis hin zu schnelleren Arztterminen.

Der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist einfach. Das bedeutet: Wer im Dezember 2015 die Information erhielt, dass ab 1. Januar 2016 bei seiner Krankenkasse ein höherer Zusatzbeitrag fällig wird, kann sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen und bis Ende Januar kündigen und einen anderen Anbieter suchen. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse endet dann zum 31. März, die bei der neuen beginnt am 1. April nächsten Jahres.

SO WECHSELT IHR RICHITG:
SCHRITT 1: PASSENDE NEUE KRANKENKASSE SUCHEN
Wählt mit dem oben beschriebenen Krankenkassen-Vergleich die Krankenkasse aus, die am besten zu Euren Vorstellungen passt.

SCHRITT 2: ALTE KRANKENKASSE KÜNDIGEN
Wenn Ihr bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse seid, müsst Ihr die alte Krankenkasse kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die alte Krankenkasse wird Euch innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zuzusenden. Ihr könnt Eure Krankenkasse ohne Bedenken kündigen, der Versicherungsschutz ist in jedem Fall lückenlos: Sollte die Versicherung bei der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, bleibt Ihr trotz Kündigung automatisch bei Eurem jetzigen Anbieter versichert. Auch eine doppelte Krankenversicherung ist ausgeschlossen.

SCHRITT 3: BEITRITTSANTRAG STELLEN
Stellt einen Beitragsantrag bei der neuen Krankenkasse. Den Beitrittsantrag könnt Ihr, wie oben beschrieben, durch Klick auf den blauen Button „Infos anfordern >>“ (direkt unter der Beitragsangabe) stellen.
Hinweis: Die Angabe eines Beitrittstermins sowie die Angabe des Namens der Vorversicherung sind Voraussetzung für die Bearbeitung Eures Antrags. Wenn Ihr bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen seid, habt Ihr das Recht auf den Wechsel. Die neue, von Euch gewählte Krankenkasse muss Euch aufnehmen - unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

TIPPS ZUR KÜNDIGUNG
Wenn die Krankenkasse teurer wird, habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht. Sobald die Kasse ankündigt, dass sie einen Zusatzbeitrag verlangt, könnt Ihr außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zusatzbeitrag fällig wird. In diesem Fall sollten Ihr Euch also beeilen: Die Krankenkasse muss die Erhöhung nur einen Monat vorher bekannt geben.

Tipps zum Kündigungsschreiben für den Wechsel der Krankenkasse
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Am besten gebt Ihr das Kündigungsschreiben persönlich ab oder schickt es per Einschreiben mit Rückschein. So könnt Ihr die fristgerechte Kündigung nachweisen. Die alte Krankenkasse muss unverzüglich - spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung - eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Fragt nach, wenn sich die Krankenkasse zwei Wochen nach Ihrer Kündigung noch nicht gemeldet hat.

Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse ist erst dann beendet, wenn die neue Krankenkasse das Zustandekommen der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Diese Bescheinigung ist innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle vorzulegen. Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern ist dies in der Regel der Arbeitgeber. Freiwillige Mitglieder müssen die Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen, damit die Kündigung wirksam wird.

Diesen Inhalt jetzt auf Facebook teilen!
Diesen Inhalt jetzt auf Twitter teilen!

3 Kommentare

Melden Sie sich jetzt mit Ihrem Nutzerkonto an, um Kommentare zu hinterlassen.
Nun zum Vergleich von Krankenkassen gehört etwas mehr als nur den Beitragsatz zu vergleichen.
Punkt 1: Eine ehemalige Kollegin hatte die billigste Krankenkasse es war damals eine Betriebskrankenkasse nur Sie merkte als Sie mit dieser in Korrospondenz war merkte die Versicherte das die Kasse so gut wie gar nicht erreichbar ist. Weder telefonisch noch schriftlich......
Punkt 2: Leistungsumfang von Krankenkassen sind oft sehr differierend und oft schwer vergleichbar ein jeder Patient/Kunde muß für sich wissen auf was er wert legt.
Punkt 3: Für Kunden schwer erkennbar ist welche gesetzliche Leistungen Kassen in voller Höhe tragen bzw. bezahlen. Es gibt zum Beispiel unterschiedlich hohe Sätze die Kassen an Dienstleister bezahlen im Pflege oder Notfall! Das heißt wenn jemand durch Krankheit finanzielle Übernahme von Hauswirtschats und Gesundheitsleistungen benötigt werden diese eventuell nur teilweise übernommen, bzw. man muß selbst noch zuzahlen weil Kasse X z.B. Stundenlöhne von 12,00 € übernimmt und andere nur 9,00 € ! Das heißt bei einer Kasse bekommt man die volle Dienstleistung eines Hauswirtschaftsdienstes bekommen und andere zahlen nur einen Anteil und den Rest muß man selbst draufzahlen aus eigener Kasse oder man sucht sich einen billigeren Dienstleister......

Wie auch in der Ehe ....drum prüfe wer sich bindet
  • 11.01.2016, 17:06 Uhr
  • 0
Hallo, Thomas. Du hast offenbar weder meinen Beitrag noch den über den angegebenen Link erreichbaren Leistungsvergleich der Krankenkassen gelesen.
Deinem ersten Satz stimme ich ausdrücklich zu.
  • 15.01.2016, 15:46 Uhr
  • 0
Du Bernd mir ging es in erster Linie darum hinzuweisen das nicht immer der Billigste auch der Beste ist. Heute entscheinen leider viele nur noch nach dem monetären Faktor...
  • 15.01.2016, 17:34 Uhr
  • 0
Melden Sie sich jetzt mit Ihrem Nutzerkonto an, um Kommentare zu hinterlassen.