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Urteil des Bundessozialgerichts mit Sprengkraft: EU-Ausländer haben Anspruch ...

Urteil des Bundessozialgerichts mit Sprengkraft: EU-Ausländer haben Anspruch auf Sozialhilfe

17.12.2015, 19:56 Uhr
Beitrag von wize.life-Nutzer

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem aktuellen, bisher wenig beachteten, aber bereits heftig kritisierten Urteil entschieden, dass jeder Ausländer aus einem EU-Land nach spätestens sechs Monaten in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe hat, der zumindest den Anschein erweckt, er wolle hier arbeiten. Nichts ist leichter, als diese „Anforderung“ zu erfüllen: Spielt es doch keine Rolle, ob er sich tatsächlich um Arbeit bemüht hat oder ob er überhaupt eine Ausbildung für irgendeinen Job hat. Entscheidend ist nur, dass er insgesamt mehr als sechs Monate in Deutschland verbracht hat.

Dieses Urteil ist nur schwer zu begreifen, steht es doch nach Meinung u. a. der Kommunalen Spitzenverbände in krassem Widerspruch zu Bundes- und Europarecht.

Geklagt hatte ein rumänischer Familienvater, der nach mehreren erfolglosen Arbeitsversuchen bei den Behörden Hartz IV beantragt hatte, zunächst vergeblich. Alles hatte der „arbeitswillige“ Mann versucht, um seine Familie und sich zu ernähren, vom Verkauf einer Straßenzeitung bis hin zur Anmeldung eines Gewerbes als Abbruchunternehmer – ohne es offenbar jemals ausgeübt zu haben. Der Spiegel ätzt: „Dank der Fürsorge der vier Richter in Kassel erhalten er und seine Frau jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient.“

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund meinte: „Die Sozialhilfe war gerade nicht für Erwerbsfähige gedacht.“ Für ihn ist deshalb klar: Es müsse nun ernsthaft geprüft werden, ob die Rechtslage wirklich so bleiben könne, wie sie vom Bundessozialgericht ausgelegt wurde.
Felix Schwenke, Sozialdezernent der Stadt Offenbach warnte: Das Urteil könnte den Willen des Gesetzgebers konterkarieren, eine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme zu verhindern. Er erwarte, dass das Urteil jede Großstadt „mindestens eine sechsstellige Summe“ kosten wird. Das Landessozialgericht Essen schätzt, dass bundesweit rund 130.000 Menschen von dem Urteil profitieren, die schon in Deutschland leben, vor allem Zugezogene aus Rumänien und Bulgarien. Die Kommunalverbände erwarten für den Anfang Mehrausgaben in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro. Rechnet man jedoch die Kosten für Unterkunft und Heizung dazu, könnte die Belastung nach Schätzung der FAZ je nach Zahl der Antragsteller insgesamt fast 1 Milliarde Euro betragen.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich eine neue Welle von Sozialmigranten auf dem Weg ins gelobte Land begibt.

In der Online-Ausgabe des Bayernkurier vom 09.12.2015 wird schließlich folgender Schluss gezogen, dem nichts hinzufügen ist: „Dieses Urteil ist falsch! Es gefährdet nicht nur den Erhalt des deutschen Sozialstaats, der durch die Flüchtlingswelle ohnehin schon überbeansprucht ist. Es verstößt auch eklatant gegen das Gerechtigkeitsempfinden der arbeitenden deutschen Bevölkerung und aller arbeitenden EU-Bürger hierzulande. Wenn sich Leute auf Hilfe des deutschen Staates verlassen, die sich gut selber helfen könnten und die hier noch keinen einzigen Cent in die Sozialsysteme eingezahlt haben, dann läuft etwas falsch. Ihre einzige Berechtigung für Geld vom Staat ist ein halbes Jahr Aufenthalt in Deutschland! So schafft man Deutschland wirklich ab. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine neue Welle von Sozialmigranten auf dem Weg ins gelobte Land ist. Der Gesetzgeber sollte unverzüglich handeln.“

Hier der komplette Artikel aus dem Bayerkurier.

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5 Kommentare

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Der Schlussfolgerung ist nichts hinzuzufügen.Spinnen die eigentlich in Kassel?
  • 19.12.2015, 17:48 Uhr
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Open door für die Osteuropäer.
  • 19.12.2015, 17:02 Uhr
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Das oben geforderte "Handeln des Gesetzgebers" hat schon lange stattgefunden.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eug...073055.html
  • 18.12.2015, 20:37 Uhr
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Irrtum, Michael. Dein Link auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich auf Hartz IV-Zahlungen an EU-Ausländer. Mein Beitrag bezieht sich auf SOZIALHILFE. Das ist ja gerade das Irre.
  • 19.12.2015, 12:41 Uhr
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Wer es immer noch nicht durchschaut, was in Europa und speziell in Deutschalnd unter Vorsatz ablaueft, der wacht wohl erst mitten im Buergerkrieg auf.
  • 18.12.2015, 01:49 Uhr
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