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AfD will gegen die Ehe für alle klagen - und könnte damit sogar Erfolg haben

AfD will gegen die Ehe für alle klagen - und könnte damit sogar Erfolg haben

News Team
02.07.2017, 16:19 Uhr
Beitrag von News Team
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Am Freitag hat der Bundestag mit großer Mehrheit die "Ehe für alle" beschlossen. AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland bezeichnete den Beschluss in der "BamS" als "schweren gesellschaftlichen Fehler". Seine Partei prüfe daher eine Verfassungsklage.

Die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts schaffe eine "Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet", so Gauland. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe sich wie schon in der Europa-, Flüchtlings- und Sicherheitspolitik von SPD und FDP treiben lassen und durch die "vorauseilende Befriedigung der Wünsche möglicher Koalitionspartner" die bürgerliche-konservativen Wähler verprellt.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere glaubt, dass eine Verfassungsklage sogar Erfolg haben könnte. Der CDU-Politiker hatte selbst gegen die "Ehe für alle" gestimmt, da aus juristischer Sicht eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre.

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11 Kommentare

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"AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland bezeichnete den Beschluss in der "BamS" als "schweren gesellschaftlichen Fehler". Seine Partei prüfe daher eine Verfassungsklage."

naja, so schnell schießen die Preußen nicht!

zu erst muss der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen,
dann muß der Bundespräsident gegenzeichnen und das Gesetz muß, damit es inkrafttreten kann, im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Sind alle diese Hürden genommen, dann kann jedermann, § 90 Abs. 1 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einlegen.

Diesbezüglich führt Bundesinnenminister Thomas de Maizière, hinsichtlich der Erfolgsaussichten dieser Verfassungsbeschwerde aus:
"...dass eine Verfassungsbeschwerde sogar Erfolg haben könnte ... da aus juristischer Sicht eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre."

also warten wir einmal ab, ob der Bundespräsident dieses Gesetz gegenzeichnet ...
  • 06.07.2017, 07:54 Uhr
  • 0
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Sie kann doch gar nicht k l a g e n - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
  • 03.07.2017, 08:41 Uhr
  • 1
lol ...
§ 90 I BVerfGG
Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.
  • 03.07.2017, 15:14 Uhr
  • 1
Der schlimmste gesellschaftliche Fehler, ist dieser Gauland und sein rechter Spackoverein.
  • 03.07.2017, 16:32 Uhr
  • 0
Lieber Thomas,
das ist Deine persönliche Ansicht. Für mich ist dr Begriff "EHE" eine Verbindung von Mann und Frau und nicht für gleichgeschlechtliche Paare. Ehe ist nicht nur eine Verbindung, sondern wird zum Zwecke der Fortpflanzung und Gründung einer Familie geschlossen. Das mag eine veraltete Ansicht sein, aber mir ihr stehe ich nicht alleine da. Deshalb wurde im GG die Ehe und Familie unter den bestimmten besonderen Schutz des Staates gestellt. Das soll den gleichgeschlechtlichen Paaren keinen Nachteil bringen, dafür bin auch ich, des halb bin ich auf der Suche nach einem Begriff, der das Wort Ehe für diese Paare ersetzt.
  • 03.07.2017, 20:38 Uhr
  • 2
@Thomas,
"Die AfD kann keine Normenkontrollklage beim BvfG beantragen"
stimmt genau, denn das kann niemand, ein "BvfG" gibt es nämlich nicht!
  • 03.07.2017, 20:41 Uhr
  • 0
@Thomas Ber....

Volle Zustimmung. Nur Dummschwätzer glauben, dass sie klagen können.

Sie gehören nur zu der Gruppe aller Deutschen, die sich vor dem Bundesverfassungsgericht beschweren können. 97 % dieser Beschwerden werden jährlich zurückgewiesen - und dazu werden sie auch gehören.

Sie sind einerseits nicht beschwert, wenn sie persönlich nicht betroffen sind. Dann fehlt es an dem Erfordernis eines Rechtschutzinteresses.
Selbst wenn das gegeben sein sollte, fehlt es an dem Erfordernis, dass zunächst die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit - hier der Verwaltungsgerichtsweg - bis zur höchsten Instanz durchlaufen werden muss. Ist das nicht der Fall, nimmt des Bundesverfassungsgericht die Klage erst gar nicht an und belegt sie auch ggf. mit einer Mißbrauchsgebühr von bis zu 2600 Euro.

So einfach ist es manchmal .....das Gesetz ist auf drei Jahre validiert. Dann wird man sehen, ob es zu verschärfen, redaktionell zu ändern oder gar abzuschaffen ist, da nunmehr alles reibungslos von selbst geschieht.

Wünsche Dir einen schönen Abend..
  • 03.07.2017, 20:57 Uhr
  • 1
"Natürlich meine ich die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "
Dann solltest du dir die korrekte Abkürzung merken:
BVerfG! ... ein "BvfG" gibt es nämlich nicht!
  • 04.07.2017, 03:22 Uhr
  • 0
"Volle Zustimmung. Nur Dummschwätzer glauben, dass sie klagen können."
zu diesen vermeindlichen Dummschwätzern gehört wohl auch Thomas de Maiziere.
Nicht nur das, der Bundesinnenminister daran glaubt klagen zu können, geht sogar davon aus, dass sie vorm BVerfG Erfolg haben wird!
wir werden sehen, ob der Bundespräsident das Gesetz überhaupt unterschreibt, Art. 82 Abs. 1 GG, wenn ja, dann wird das BVerfG entscheiden müssen ...
  • 04.07.2017, 03:35 Uhr
  • 0
Noch nie einen solchen Unsinn gelesen.

Das Thema lautet - die AfD will klagen. Schon Dein erster Hinweis oben war eine Blamage - trotz Sperrdruck des Wortes Klage kam ein Hinweis auf eine Beschwerde.
Der zweite Hinweis ist noch blamabler. Seit wann gehört Herr Maiziere zur AfD.

Natürlich kann die CDU klagen - dümmer geht's nimmer. Auf künftigen qualifizierten Unsinn reagiere ich nicht mehr..
  • 04.07.2017, 05:04 Uhr
  • 0
"Der zweite Hinweis ist noch blamabler. Seit wann gehört Herr Maiziere zur AfD."

wer hat denn dieser Unsinn behauptet?

ein Herr Maiziere ist mir nicht bekannt ... wer soll das sein?

Meinst du mit Herr "Maiziere" vielleicht unseren Bundesinnenminister, Herrn Thomas de Maizière?

Herr Thomas de Maizière ist im Gegensatz zu dir Volljurist ...

"Bundesinnenminister Thomas de Maiziere glaubt, dass eine Verfassungsklage sogar Erfolg haben könnte. Der CDU-Politiker hatte selbst gegen die "Ehe für alle" gestimmt, da aus juristischer Sicht eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre."
Die Voraussetzung, dass das Gesetz in Kraft tritt ist dir bekannt?
Art. 82 Abs. 1 GG !!!!
  • 04.07.2017, 15:50 Uhr
  • 1
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