Das ARD-Magazin „Plusminus“ hat die Besteuerung der Renten unter die Lupe genommen und kommt zu dem Schluss, dass sie doppelt besteuert werden. „In vielen Fällen werden künftige Rentner trotzdem doppelt zur Kasse gebeten“, so das Urteil von „plusminus“. Das ist zwar nicht neu, aber publikumswirksam. Der Fiskus sieht verständlicherweise keinen Anlass, daran etwas zu ändern.
Die schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung trifft Millionen Bürger – und zwar die, die zwischen 2016 und 2040 in Rente gehen. Weil das alles ziemlich kompliziert ist, hat „Plusminus“ die Belastung anhand von zwei typischen Fällen berechnen lassen. Ein Durchschnittsverdiener mit statistischer Lebenserwartung zahlt danach im Laufe seines Rentnerdaseins im schlimmsten Fall rund 9000 Euro zu viel an Steuern. Errechnet haben das der Finanzmathematiker Werner Siepe und der Steuerberater Günter Siepe. Nach einer von ihnen verfassten Studie wird es in den kommenden Jahren bei immer mehr Neurentnern zu solch einer doppelten Besteuerung kommen. Der Grund für diesen Missstand: Die gesetzliche Rente wird bis 2040 schrittweise voll besteuert, die Rentenbeiträge werden aber während der Umstellungsphase nicht im gleichen Maße steuerfrei gestellt. Das sei verfassungswidrig, sagt der Passauer Staatsrechtler Professor Rainer Wernsmann gegenüber „Plusminus“. Bereits versteuertes Einkommen dürfe nicht nochmals bei Vermögensumschichtung der Einkommenssteuer unterworfen werden: „Das wäre so, als ob Sie Geld aufs Sparbuch einzahlen, das aus versteuertem Einkommen stammt, und wenn Sie das Geld abheben, müsste es nochmals versteuert werden.“
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Er kritisiert, dass die Bundesregierung dennoch keinen Handlungsbedarf sieht: „Es geht ums Geld. Das ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kein Rechtfertigungsgrund, um hier eine Doppelbesteuerung zuzulassen.“ Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu den Ergebnissen der Studie nicht äußern.
Was „Plusminus“ ausgegraben hat, ist allerdings nicht neu. Schon im Januar 2015 hat „procontra“ festgestellt, dass die künftigen Rentner die Dummen seien. „Die These im Abschlussbericht der Rürup-Kommission, dass eine Zweifachbesteuerung bei Arbeitnehmern mit 45 Pflichtbeitragsjahren nur bei Rentenbeginn in 2039 bis 2042 auftritt, trifft nicht zu“, so das Urteil des Magazins. Tatsächlich beginne die Zweifachbesteuerung spätestens bei Neurentnern in 2019, also immerhin 20 Jahre früher, und höre erst beim Rentenbeginn in 2069 wieder auf. Zu de facto identischen Ergebnissen sei übrigens Franz Ruland gekommen, von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und von 2009 bis 2013 Vorsitzender im Sozialbeirat der Bundesregierung, im Jahr 2004.
Bis zum Bundesverfassungsgericht
Aber selbst „Procontra“ waren nicht die ersten. Schon 2010 hat Jochen Pleines aus Tuttlingen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die Rentenbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme der Beschwerde allerdings abgelehnt.
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Die schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung trifft Millionen Bürger – und zwar die, die zwischen 2016 und 2040 in Rente gehen. Weil das alles ziemlich kompliziert ist, hat „Plusminus“ die Belastung anhand von zwei typischen Fällen berechnen lassen. Ein Durchschnittsverdiener mit statistischer Lebenserwartung zahlt danach im Laufe seines Rentnerdaseins im schlimmsten Fall rund 9000 Euro zu viel an Steuern. Errechnet haben das der Finanzmathematiker Werner Siepe und der Steuerberater Günter Siepe. Nach einer von ihnen verfassten Studie wird es in den kommenden Jahren bei immer mehr Neurentnern zu solch einer doppelten Besteuerung kommen. Der Grund für diesen Missstand: Die gesetzliche Rente wird bis 2040 schrittweise voll besteuert, die Rentenbeiträge werden aber während der Umstellungsphase nicht im gleichen Maße steuerfrei gestellt. Das sei verfassungswidrig, sagt der Passauer Staatsrechtler Professor Rainer Wernsmann gegenüber „Plusminus“. Bereits versteuertes Einkommen dürfe nicht nochmals bei Vermögensumschichtung der Einkommenssteuer unterworfen werden: „Das wäre so, als ob Sie Geld aufs Sparbuch einzahlen, das aus versteuertem Einkommen stammt, und wenn Sie das Geld abheben, müsste es nochmals versteuert werden.“
Er kritisiert, dass die Bundesregierung dennoch keinen Handlungsbedarf sieht: „Es geht ums Geld. Das ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kein Rechtfertigungsgrund, um hier eine Doppelbesteuerung zuzulassen.“ Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu den Ergebnissen der Studie nicht äußern.
Was „Plusminus“ ausgegraben hat, ist allerdings nicht neu. Schon im Januar 2015 hat „procontra“ festgestellt, dass die künftigen Rentner die Dummen seien. „Die These im Abschlussbericht der Rürup-Kommission, dass eine Zweifachbesteuerung bei Arbeitnehmern mit 45 Pflichtbeitragsjahren nur bei Rentenbeginn in 2039 bis 2042 auftritt, trifft nicht zu“, so das Urteil des Magazins. Tatsächlich beginne die Zweifachbesteuerung spätestens bei Neurentnern in 2019, also immerhin 20 Jahre früher, und höre erst beim Rentenbeginn in 2069 wieder auf. Zu de facto identischen Ergebnissen sei übrigens Franz Ruland gekommen, von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und von 2009 bis 2013 Vorsitzender im Sozialbeirat der Bundesregierung, im Jahr 2004.
Aber selbst „Procontra“ waren nicht die ersten. Schon 2010 hat Jochen Pleines aus Tuttlingen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die Rentenbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme der Beschwerde allerdings abgelehnt.
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