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Ferienanlage: Muslimin mit Burkini aus dem Pool geworfen – Dann muss sie die ...

Ferienanlage: Muslimin mit Burkini aus dem Pool geworfen – Dann muss sie die Reinigung bezahlen

News Team
06.08.2017, 19:36 Uhr
Beitrag von News Team
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In der südfranzösischen Stadt La Ciotat soll es zu einem Eklat in einer Ferienanlage gekommen sein.

Weil eine Muslimin mit einem Burkini bekleidet im Pool schwamm, wurde sie vom Besitzer zunächst aus dem Becken geworfen. Dann behielt der Mann auch noch die Kaution von 490 Euro, welche die Familie bei Anreise hinterlegt hatte, ein. Angeblich wollte er damit den Pool leeren und reinigen lassen.

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte das "Kollektiv gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich" (CCIF) den Eklat auf der eigenen Homepage öffentlich gemacht. Der Verein war laut „Mitteldeutscher Zeitung“ aber für keine weitere Stellungnahme zu erreichen.

Französisches Verwaltungsgericht stoppt Burkini-Verbot

Im vergangenen Sommer schon hatten einige Gemeinden an der Cote d’Azur Burkinis an öffentlichen Stränden untersagt. Dieses Verbot hatte das höchste französische Verwaltungsgericht allerdings Ende August 2016 in einer Gemeinde gestoppt.

In der Begründung des Staatsrates hieß es damals, dass das Verbot eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten darstelle. In der Folge waren auch Burkini-Verbote in anderen Gemeinden, unter anderem in Cannes, wieder aufgehoben worden.
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13 Kommentare

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wenn ich der Inhaber einer solchen Anlage wäre, würde ich eben so entscheiden, denn die Burka und alles was darum und dran ist, hat nichts mit Religion zu tun.
Ist nur eine Schutzbehauptung von denen die dem Islam nahestehen.
  • 07.08.2017, 10:57 Uhr
  • 7
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Hat die Welt sonst keine Probleme?
  • 07.08.2017, 08:44 Uhr
  • 0
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Sollte dieser Beitrag überhaupt der Wahrheit entsprechen, stellt sich doch die Frage warum Menschen, die glauben, den Islam in dieser Form leben zu müssen, das auch nach aussen tragen? In meinen Augen ist Religion etwas sehr privates. Ob ich glaube und woran ich glaube geht den Rest der Welt erst mal gar nichts an. Wenn ich aber provokativ meinen Glauben in den Vordergrund stelle, will ich nichts anderes als Aufmerksamkeit. Das ist nichts anderes als der Versuch zu missionieren. Diese Menschen nutzen unser freiheitlich - demokratisches System , europaweit - um - und jetzt werde ich mal deutlich - ihren Scheiß zu verbreiten. Braucht kein Mensch, aber so läuft es. Wer dem Islam folgen will, möge das gerne tun, es bedarf aber keinen Außenpräsentation. Steht im übrigen auch nicht im Koran.
Was aber im Koran steht und daran halten vor allem die ganzen IRREN fest, man soll Ungläübige töten. Ich stehe auf jeden Fall auf der Todesliste, weil die Religion des Islam, wie sie sich mir zeigt und präsentiert nicht lebenswert ist.
Und - natürlich muss man ein Schwimmbad nicht reinigen - nur weil eine voll vermummte gebadet hat - sorry aber den Ausdruck Burkini finde ich verniedlichend. Und es gibt nichts zu verniedlichen.
Meine Meinung.
  • 07.08.2017, 01:33 Uhr
  • 6
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wovon reinigen???
  • 07.08.2017, 00:00 Uhr
  • 0
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"wurde sie vom Besitzer zunächst aus dem Becken geworfen."
hm,
dieses Recht steht meines Wissens nur dem Eigentümer. aber nicht dem Besitzer zu ...
  • 06.08.2017, 20:58 Uhr
  • 1
hihi..., erklärst Du mir bitte den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer?
  • 07.08.2017, 19:49 Uhr
  • 0
warum gibt es eigentlich in Deutschland einen Kulturkampf in einem Freiburger Frauenbad?
http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...c8d833.html
Sind wir jetzt in Deutschland, im schönen Schwarzwald oder wo sind wir eigentlich?
  • 07.08.2017, 20:25 Uhr
  • 1
@Angelika,
wenn du dein Auto deiner Tochter "ausleihst", dann bleibst du Eigentümerin deines Autos, deine Tochter ist dann nur Besitzerin deines Autos ..., darf es also nicht verkaufen, du aber schon ...
  • 08.08.2017, 07:44 Uhr
  • 0
danke Tommy B.
  • 08.08.2017, 20:05 Uhr
  • 1
  • 08.08.2017, 22:57 Uhr
  • 0
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Wenn der Besitzer des Pools eine Muslima im Burkini dort nicht schwimmen lassen möchte, dürfte dies nach meiner Meinung als Nicht-Jurist durch sein Hausrecht abgedeckt sein. Dass er allerdings Geld für dessen Reinigung - zumal in völlig unangemessener Höhe - verlangt, ist m. E. hingegen der Gipfel der Unverfrorenheit !
  • 06.08.2017, 20:09 Uhr
  • 1
Ich finde das ok. Wenn in manchem arabischen Land das tragen von Bikinis verboten ist, dann frage ich mich, warum es bei uns nicht auch Verbote geben soll?
Der Nächste macht Sex im Pool, weil er das von zu Haus so gewöhnt ist. Ein Witz!
  • 07.08.2017, 16:15 Uhr
  • 1
@Riese Saftig - Sex im Pool??? wer macht denn sowas?
vlg und einen schönen Abend.... Angelika
  • 07.08.2017, 20:27 Uhr
  • 1
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