Dass die AfD zum Teil recht krude Ideen hat, die neue Gesetze oder Änderungen in der Bevölkerungsstruktur betreffen, ist bekannt. Und es gibt genügend Menschen, die derartige Dinge befürworten würden. Allerdings sollte man bei diesen Ideen auch das Denkvermögen nutzen, dass eigentlich jeder Mensch haben sollte. Der neueste Streich ist allerdings so weit von der Realität entfernt, dass man an der Ernsthaftigkeit zweifeln muss.
Frauke Petry will eine Abschaffung des Asylrechts und statt dessen ein "Gnadenrecht" einführen. Doch es gibt ein paar Dinge, die sie in ihrem üblichen polemischen Übereifer nicht bedacht hat. So wird aus einem vermutlich ernst gemeinten Vorschlag eine "Else Kling Farce" oder auch Treppenhaus-Politik.
Tatsache ist, das Asylrecht ist im Grundgesetz verankert. Formal ist eine Grundgesetzänderung nur durch ein Gesetz möglich, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Das betrifft aber nicht völkerrechtliche Verträge. Dass eine solche Änderung nur mit einer zwei Drittel Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden kann, versteht sich eigentlich von selbst. Für Frauke Petry scheint das nicht zu gelten.
Und dass es das "Gnadenrecht" bereits gibt, scheint auch keine große Rolle zu spielen. Dieses kommt allerdings ausschließlich dem Bundespräsidenten zu und bezieht sich auf das Strafrecht. Also am Besten noch einmal zurück in die stille Kammer und gründlich nachdenken.
Ein bischen beunruhigend ist es schon, wenn man daran denkt, dass es Leute gibt, die Gesetze erlassen wollen, indem sie andere Gesetze brechen. Das wäre die einzige Möglichkeit, denn eine Zweidrittelmehrheit würde es dafür nicht geben und DAS sollte selbst einer polemischen Gruppierung wie der AfD klar sein.
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