Deutschland – und deine Bundeswehr
Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen übt aktuell schwere Kritik an der eigenen Truppe und sagt:
„Die Bundeswehr hat ein Haltungsproblem“!
Und nicht nur den Vorgesetzten des terrorverdächtigen Franco A. wirft sie Versagen vor – sie sieht ein generelles Problem in der Bundeswehr.
Erste Fragen werden wie folgt z. B. schon in öffentlichen Netzwerken gestellt:
„Wie weit ist die derzeitige Kriegsministerin dieses Land eigentlich in der Lage, dieses wichtige Amt auszufüllen? Es häufen sich Panne an Panne u. a. durch Missmanagement, die Stimmung bei den Streitkräften alles andere als gut. Vom Vertrauen in die Führung kann keine Rede sein und hinter vorgehaltener Hand wird über die oberste Feldherrin gelächelt.
Also Schuster bleib bei deinen Leisten, vielleicht wäre sie doch eine brauchbare Medizinerin und das ist ja nicht so sonderlich schwer“.
Von 2003 bis 2005 war von der Leyen niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, von 2005 bis 2009 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Arbeit und Soziales und seit Dezember 2013 ist sie Bundesministerin der Verteidigung..
Auszüge aus Wikipedia:
Als Bundeswehr werden die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Bundeswehrverwaltung und weiterer Organisationsbereiche, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung liegen, bezeichnet. Das Bundesministerium gehört nach Zuordnung und Personalumfang nicht zur Bundeswehr. Der Bundesminister der Verteidigung gehört der Bundesregierung an.
Im Frieden ist der Bundesminister der Verteidigung Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt. Im Verteidigungsfall geht diese Funktion nach Art. 115b Grundgesetz auf den amtierenden Bundeskanzler über.
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, deren bewaffneter Einsatz einen Beschluss des Deutschen Bundestages voraussetzt.
Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln, kann der Verteidigungsfall als Voraussetzung für den Einsatz der bewaffneten Streitkräfte nach der Sonderregelung des Art. 115a Abs. 2 GG vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt werden. Unter den in Art. 115a Abs. 4 GG bezeichneten engeren Voraussetzungen eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet und nur bei Handlungsunfähigkeit der für die Feststellung des Verteidigungsfalls zuständigen Bundesorgane gilt die Feststellung des Verteidigungsfalls bereits als getroffen.
Seit über 3 Jahre ist sie als oberste Person für die Bundeswehr zuständig und letztlich auch verantwortlich.
Nachdem nun auch ein SPD-Vertreter von der Leyen "Führungsversagen" vorwerft und ergänzend ausführt: „Wer nach drei Jahren im Amt über ein breites Führungsversagen in der Bundeswehr klagt, der klagt sich selbst an", bin ich überzeugt, dass zu diesem Vorgang allgemein – auch in der Bevölkerung – noch nicht das letzte Wort gesprochen sein wird.
Das Thema ist mehr als brisant und auch insgesamt wichtig und wird deshalb Diskussionen und auch noch heftige Kontroversen auslösen!
Wer wirft den 2.und weitere Steine?
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