Was deutsche Rentenpolitik von der Schweiz lernen kann

Was deutsche Rentenpolitik von der Schweiz lernen kann

Helmut Achatz
08.10.2016, 17:43 Uhr
Beitrag von Helmut Achatz

Die Schweizer sind bei der Altersvorsorge ein Vorbild, von dem deutsche Rentenpolitiker lernen können. Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen – ein solides Fundament fürs Auskommen im Alter. Zu den drei Säulen gehört die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV), die obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und die freiwillige Selbstvorsorge.

Die erste Säule: die AHV

Basis der Altersvorsorge in der Schweiz ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV. Das ist eine verpflichtende Rentenversicherung. Die AHV ist wie die gesetzliche Rente in Deutschland umlagefinanziert. Das heißt, die aktive Beschäftigten zahlen für die Rentner – das Geld wird unmittelbar und direkt weiter gereicht. Die Einnahmen der AHV liegen bei rund 40 Milliarden Franken, die unmittelbar für Renten ausgegeben werden; Überschüsse, so es sie denn gibt, wandern in den AHV-Ausgleichsfonds. Zurzeit verwaltet dieser Fonds ein Vermögen von 43 Milliarden Franken.

Alle zahlen in die AHV ein

Anders als beim deutschen System – in Deutschland gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, 6200 Euro in West-, 5400 Euro in Ostdeutschland – zahlen in der Schweiz alle ein, sprich, auch Selbstständige, Hausfrauen und Beamte. Zum anderen ist die Höhe der Beiträge anders als in Deutschland nicht bei einem bestimmten Betrag gedeckelt. Begrenzt ist aber die ausgezahlte Rente. Das in Deutschland geltende Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe der Einzahlungen die Höhe der Rente bestimmt, gibt es in der Schweiz also nur teilweise. Andererseits ist damit der Solidargedanke – die Reichen stehen für die Schwachen ein – sehr ausgeprägt. Der Beitragssatz liegt seit Anfang 2016 bei 10,25 Prozent, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte zahlen.

Schutz vor Altersarmut

Das AHV bewahrt viele alte Schweizer vor dem Gang zum Sozialamt. Denn die Rente aus der AHV beträgt mindestens 1175 Franken und höchstens 2350 Franken – das sind umgerechnet 1075 und 2150 Euro. Zugegeben nicht viel in der teuren Schweiz, aber im Vergleich mit den Durchschnittsrenten in Deutschland immer noch mehr. Am 25. September 2016 stimmten die Schweizer über die Initiative AHVplus ab, sprich eine zehnprozentige Rentenerhöhung. Das hätte geheißen, 0,4 Prozent höhere Abzüge vom Gehalt. Der Vorstoß wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die AHV sieht In der Schweiz für Männer ein ordentliches Rentenalter von 65 Jahren vor, für Frauen von 64 Jahren. Die Initiative AHVplus sah auch eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre vor.

Demographischer Wandel bleibt Problem

Nun, die Initiative „AHVplus“ ist durchgefallen. Die Gegner argumentierten, die Neuregelung hätte die Schweizer zusätzlich mit mehr als vier Milliarden Franken belastet. Zudem würden viele Personen, die heute Ergänzungsleistungen bezögen, nicht von der Initiative profitieren. Die Diskussion in der Schweiz ist damit nicht ausgestanden, denn auch unser Nachbarland spürt den demographischen Wandel, der eine Antwort verlangt, was das Rentensystem betrifft.

Die zweite Säule: die Pensionskasse

Wie die Schweizerische Eidgenossenschaft schreibt, sind bei der zweiten Säule „alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21 150 Franken im Jahr verdienen (Stand: 2016)“. Die obligatorische Versicherung nach dem BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses. Das sei frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Weitere Feinheit: „Vorerst – bis zum Erreichen des 24. Altersjahres – decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab; ab dem Jahr nach Vollendung des 24. Altersjahres und bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird zusätzlich für die Altersrente angespart.“ Davon ausgenommen sind beispielsweise Selbstständige und Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten.

60 Prozent des Gehalts

Anders als bei der AHV sind die Pensionskassen – davon gibt es nach Schätzung der „Neuen Zürcher Zeitung“ rund 2000 – kapitalgedeckte Arbeitnehmer-Versicherungen. Gehälter sind zwischen Jahreseinkommen von 21 150 bis 84 600 Franken durch das BVG obligatorisch versichert. Wie bei der AHV ist der Arbeitgeber verpflichtet, 50 Prozent beizutragen. Ziel der zweiten Säule sei es, den „gewohnten Lebensstandard“ über die Pensionierung hinaus zu sichern. Mit diesen zwei Säulen kommen Schweizer, die ein durchschnittliches Einkommen erhalten haben, im Alter auf etwa 60 Prozent ihres letzten Gehalts.

Mit dem Geld aus der betriebliche Vorsorge wird die AHV-Rente aufgestockt. Das angesammelte Kapital wird dabei mit einem Umrechnungsfaktor von 6,8 Prozent für Männer und Frauen umgewandelt. Das wird am besten anhand eines Beispiels deutlich: Für ein Altersguthaben von 100 000 Franken wird eine Jahresrente von 6800 Franken ausbezahlt. Die Einzahler in eine Pensionskasse sammeln nämlich ein Altersguthaben an – und das setzt sich zusammen aus den jährlichen Altersgutschriften plus Zins von mindestens 2,0 Prozent (2009-2010-2011), 1,5 Prozent (ab 2012), 1,75 Prozent (ab 2014) und 1,25 Prozent (ab 2016). Das heißt, auch die Schweizer leiden unter dem Niedrigzins wie deutsche Altersvorsorger. Der Garantiezins von Lebensversicherungen ist in Deutschland mittlerweile auf ebenfalls 1,25 Prozent gefallen – und er soll für ab 2017 neu abgeschlossene Lebensversicherungen auf 0,9 Prozent fallen.

Die dritte Säule: private Vorsorge

Die dritte Säule der Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus steuerlich geförderten Anlagen in Wertpapiere oder privaten Rentenversicherungen. Viele Schweizer können jährlich bis zu rund 6200 Euro an Ausgaben für eine eigene Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Viele schöpfen dieses Angebot auch voll aus. Die dritte Säule hat zwei Teile.

Mehr dazu unter vorunruhestand.de

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14 Kommentare

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Ich bedanke mich zunächst mal für die Erklärung des Schweizer Systems, zweitens für die insgesamt sachliche Diskussion. Sicher wird sie noch andauern!
  • 16.10.2016, 18:56 Uhr
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Die ARD strahlt kommende Woche die Themenwoche aus - kann interessant werden, es geht um die zukünftige Rente. Übrigens das kleine Land Finnland führt zunächst für zwei Jahre das bedingungslose Grundeinkommen ein. Jeder bekommt ca. 560 € ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Man kann auch von einem kleinen Land wie Finnland etwas lernen. Ein Harz IV Bezieher würde sich schon heute über einen solchen Betrag freuen.
  • 15.10.2016, 23:09 Uhr
  • 0
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Im so reichen Deutschland ist eine Anhebung der kleinen Renten nicht möglich. Arbeitnehmer haben im Verhältnis 2016 zu 2005 5% Lohnerhöhung bekommen. Sehr gute Verdiener im gleichen Zeitraum 34%. So sorgt man in unserem Land für steigende Altersarmut . Die Ministerin für Rente und Soziales erzählt gebetsmühlenartig was nicht geht, anstatt konstruktive Vorschläge zu machen. In Deutschland wird eine Gesamterhöhung beschlossen , damit der Finazminister die Steuern aus der Rentenkasse abschöpfen kann.
Es werden also Sozialleistungen in DE besteuert. Die SPD Und CDU finden das in Ordnung.
  • 13.10.2016, 14:23 Uhr
  • 3
Herr Schlögl, wieso können wir nichts von der Schweiz lernen? Herr War, wie sollen diese Herrschaften etwas gut finden, wenn sie geistig immer noch im 19. ten Jahrhunder befinden und sich nicht mit der heutigen Technik und Arbeitswelt beschäftigen. Es ist ein feiner Unterschied, ob ich mein Wissen aus der UNI oder aus einer Werkshalle habe.
  • 15.10.2016, 23:16 Uhr
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Die deutsche Rentenpolitik kann von der Schweiz rein gar nichts lernen !
  • 09.10.2016, 22:57 Uhr
  • 2
Bernhard,
das sehe ich anders ...
gerade die Tatsache, dass in der Schweiz ALLE in die Rentenversicherung einzahlen und sich nicht die davor drücken können, die gut verdienen, siehe Beitragsbemessungsgrenze, aber auch Beamte, zeigt uns wie es geht!
darüberhinaus ist evident, dass in Deutschland der politische Wille fehlt, dass Rentner ohne finanzielle Sorgen ihren Lebensabend bestreiten ...
nach 40 oder mehr Jahren Arbeit müssen immer mehr Rentner einen Antrag auf Hartz4, für Rentner heißt das dann Grundsicherung, stellen, damit sie von ihrer kärglichen Rente existieren können, wenn diese dann auf 700.- € angehoben wird.
Bereits heute wissen wir, dass ab 2030 in den "Genuß" von Grusi mindestens 40% der Rentner kommen werden ...
In Luxemburg gibts den politischen Willen Rentner nach 40 Jahren Arbeit eine Rente zu zahlen, nicht nicht nur zum existieren, sondern auch zum Leben reicht .... sie liegt bei über 1750.- €
Bei Politikern, also Bundespolitikern, existiert ebenfalls der politische Wille, dass sie in Sauss und Brauss leben können ... nach 28 Jahren beträgt deren Altersversorgung über 5100.- €
  • 14.10.2016, 00:00 Uhr
  • 1
Dass alle einzahlen sollten, und das ohne Deckelung, halte ich für eine Selbstverständlichkeit !

Aber dass es ein Vorteil sein soll, drei Säulen zu haben, erschließt sich mir nicht.
Ob in drei Säulen jeweils in kleineren Beiträgen eingezahlt wird, oder in eine staatlich abgesicherte die Summe dieser drei kleineren Beiträge, sollte nach den allgemein anerkannten Regeln der Wirtschaftslehre wenig Unterschied machen.
  • 14.10.2016, 00:16 Uhr
  • 1
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Sehr geehrter Herr Achatz,
nicht nur in der Schweiz können sie mit einem besseren Ergebnis im Vergleich mit Deutschland glänzen. Wie mir scheint sind auch die Österreicher kleverer wie wir Deutschen oder sehe ich das falsch?
In Deutschland wird doch die betriebliche Altersvorsorge noch zusätzlich bei Auszahlung mit ca. 24 % belastet, das wurde aber bei Abschluß in den 80 er Jahren nicht vorhergesagt.
  • 09.10.2016, 10:22 Uhr
  • 2
Alles andere als das 'Schweizer Modell' lädt zum Rentenuntergang ein.

Wo bleiben bloß all die schlauen Besserwisser, die sonst immer ihre Glotzerchen über dem Tellerrand hängen haben, um aus möglichst weit entfernten, von Zivilisation unbefleckten Ländern noch das Beste für unser kleines übervölkertes Land herauszufischen?
Kann es vielleicht daran liegen, weil die AfD diese Art der Altersvorsorge bevorzugt? Eigentlich nicht, denn wenn ich mich recht erinnere, stand das Modell vor Jahren schon mal in der Diskussion, als noch keine AfD mit einem untrüglichen klaren Menschenverstand die Altparteien vor sich her trieb.
  • 09.10.2016, 11:27 Uhr
  • 1
Sehr geehrte Frau Helga K., über das Thema Rente haben wir schon unter Finanzen und Rentenbeitragserhöhung ausführlich ausgelassen. Zum besseren Verständnis möchte ich folgendes klar stellen, Frau Nahles glaubt mit Beitragerhöhung und Kürzung der Renten das System, so wie es seit Bismark ist, stabil halten zu können, was ein Irrglaube ist.
Die Begründung kann man umgehend nachliefern: Was macht Frau Nahles denn, wenn durch die Revultion der Maschinentechnik d.h. bedingt durch Sensorik, Microcompter und Robotik in den nächsten Jahren hunderttausende Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren? Die Beispiele liegen doch auf der Hand Auto´s ohne Fahrer, Busse ohne Fahrer, Züge bzw. Lokomtiven ohne Lokführer und das ist erst der Anfang. Wer bezahlt dann noch die Rente? Die wenigen die übrig bleiben? Dann kommen ja auf einen Arbeitenden zehn Rentner(inen). Der Staat ist doch heute schon Pleite, nur will es keiner wahr haben 2,1 € Billionen Schulden. Malen sie sich diese Zahl einmal auf - dann begrieft man erst wieviel das ist. Also muß die Rente anders finanziert werden und zwar weg von den Löhnen und hin zu einer Technisierten Abgabe in Form einer Steuer auf die Wertschöpfung die das Unternehmen mit seinen eingesetzten Maschinen und Roboter macht. Dann wird eine Finanzierung ermöglicht.
  • 09.10.2016, 14:48 Uhr
  • 4
Alles richtig! Nur -, die Frau Nahles ist eine der roten Traumtänzerinnen, die ganz auf ihre islamischen Schätzchen setzt, die werden dann schon für die Rente der jetzt noch arbeitenden Bevölkerung sorgen. Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Islam!
  • 09.10.2016, 18:01 Uhr
  • 1
Wer sich auf den Islam verläßt, bleibt verlassen.
  • 09.10.2016, 18:16 Uhr
  • 2
Unsere Renten sind sicher, schau hier:

EU will Türken Weg für Visafreiheit freimachen

http://www.handelsblatt.com/politik/...en_11804704

(..)Die EU-Kommission will einem Bericht zufolge am kommenden Mittwoch den Weg für eine Visafreiheit für Türken freimachen. Voraussetzung sei, dass das Land bis dahin noch möglichst viele der nötigen Bedingungen erfülle.(..)
  • 09.10.2016, 18:18 Uhr
  • 1
Den Spruch kenne ich zur Genüge von Norbert Blüm und es stimmt sogar, nur auf welchem Niveau - darüber traf klein Norbert keine Aussage. Er hätte vor Jahren schon dem großenHelmut mal gegen das Schienbein treten sollen, dann wäre er eventuell mit manchem guten Vorschlag durch gekommen.
  • 10.10.2016, 14:18 Uhr
  • 0
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