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Was sollte ich regeln, bevor ich sterbe?

Was sollte ich regeln, bevor ich sterbe?

Christine Kammerer
22.04.2014, 17:05 Uhr
Beitrag von Christine Kammerer

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? Doch gleichzeitig kennt beinahe jeder den Fall aus der eigenen Familie oder dem näheren Umfeld: Wenn der Verstorbene seine persönlichen Angelegenheiten nicht zu Lebzeiten geregelt hat, entstehen den Anverwandten nicht selten erhebliche zusätzliche Belastungen, schwere Konflikte und juristische Streitfälle.

Wir alle müssen damit rechnen, dass wir vielleicht vor unserem Sterben nicht mehr in der Lage sein werden, unseren Willen kund zu tun und niemand kann die Umstände des eigenen Todes vorhersehen. Deshalb sollten wir - auch in unserem ganz eigenen Interesse - einige sinvolle Vorkehrungen treffen.

Folgende Angelegenheiten sollte man schon in guten Zeiten regeln:


  • Patientenverfügung: Im Rahmen der Patientenverfügung können Sie selbst darüber entscheiden, ob und welche medizinischen Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen wollen. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht beim Sterben, aber auch im Hinblick auf eine Organentnahme oder Obduktion nach dem Tod.
  • Betreuungsverfügung: Sollten Entscheidungen im Hinblick auf eine Betreuung anstehen, können Sie auch hier vorab selbst regeln, wer diese für Sie treffen darf bzw. wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls dies nötig werden sollte. Natürlich können Sie auch Personen benennen, von denen Sie auf keinen Fall betreut werden wollen. Die Betreuungsverfügung ist schon deswegen sinnvoll, weil Sie darin noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten festlegen können, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen.
  • Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht benennen Sie jene Personen, die Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten sollen, zum Beispiel wenn es um die Verwaltung des Vermögens oder Rechtsgeschäfte geht. Sie umfasst weit mehr als nur eine einfache Bankvollmacht.
  • Testament: Nach wie vor entstehen zahlreiche Konflikte nach dem Tod eines Anverwandten nur deswegen, weil dieser seinen letzten Willen nicht ausdrücklich oder nicht in angemessener Form bekundet hat. Sofern das Testament nicht bei einem Notar hinterlegt wird, muss es handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
  • Vollmacht: In der Zeit kurz nach Ihrem Ableben ist zunächst niemand berechtigt, Ihren Willen zu vollstrecken. Hier empfiehlt sich eine Vollmacht für eine Person Ihres Vertrauens, die ausdrücklich erst im Falle Ihres Todes wirksam wird. Diese Person sollte natürlich von der Existenz der Vollmacht wissen und auch, wo sie gefunden werden kann.
  • Bestattung: Auch bei der Bestattung kommt es häufig zu Streitfällen oder unnötigen finanziellen Belastungen für Hinterbliebene. Die Kosten für die Beisetzung können entweder durch eine Sterbe-Versicherung abgedeckt werden oder aber durch die Festsetzung eines dafür vorgesehenen Betrages im Testament. Auch wenn Sie konkrete Wünsche in Bezug auf Ihre Beisetzung haben, sollte Sie diese schriftlich fixieren. Eine Erklärung zur Beisetzung kann auch als „letztwillige Verfügung“ oder als „letzter Wunsch“ beim Bestattungsamt hinterlegt werden.
  • Dokumentenmappe: Nicht selten sind die Angehörigen nach dem Tode eines Familienmitgliedes ohnehin so in Trauer aufgelöst, dass ihnen die Beschäftigung mit bürokratischen Dingen schwer fällt. Auch hier kann man den Hinterbliebenen schon im Vorfeld einiges erleichtern, indem man ihnen die Dokumente, die den eigenen Nachlass regeln helfen, gut geordnet hinterlässt. In der Dokumentenmappe sollten alle o. g. Verfügungen und Vollmachten, aber auch Nachweise über Zahlungsverpflichtungen wie Abonnements und Mitgliedschaften, die Online-Hinterlassenschaft wie Passwörter, Schlüssel zu Bankfächern oder zumindest Hinweise darauf hinterlegt werden. Auch eine Adressliste der Personen, die im Todesfall benachrichtigt werden sollen, kann von Nutzen sein.
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8 Kommentare

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News Team
Weitere wichtige Informationen zum Thema unter anderem mit Hinweisen auf gesetzliche Procedere haben wir in unserem Artikel zum Thema "Patientenverfügung" zusammengestellt:
https://www.seniorbook.de/patientenverfuegung
  • 18.06.2015, 10:49 Uhr
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Danke für die Hinweise!
  • 24.04.2014, 15:50 Uhr
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Wow wow wow, hier wird aber in letzter Zeit viel gestorben.

Wenn man bedenkt, was man beim Sterben oder besser vor dem Sterben alles zu bedenken haben würden müsste, bliebe zum wirklichen Leben keine Zeit.
Sterbemanagement a la Germany regelt bis zum letzten Sargnagel das Ableben im Detail.

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  • 24.04.2014, 12:42 Uhr
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Ich habe nach dem Tode meines Mannes alles, in Absprache mit meinem Sohn , geregelt Es reicht schon wenn man stirbt, da leiden die Angehörigen genug, müssen sich nicht auch noch mit sonstigem Ballast herumplagen.
Es bleibt noch genug zu tun.
  • 23.04.2014, 23:04 Uhr
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habe auch alles geregelt,habe es bei meinem mann vor 6 jahren erlebt er ist im schlaf gestorben ich mußte alles klären war schgwer für mich weil ich selber schwer krank wahr,nun habe ich sogar meine eigene beerdigung geregelt,bin seitdem beruhigter und meinen kindern die last von den schultern genommen
  • 22.04.2014, 20:31 Uhr
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Organspendeausweis Vollmacht , Patientenverfügung , Sterbeversicherung .
Da ich vor 3 Jahren einen Schlaganfall hatte , dieses helle Licht , die schöne Musik vernommen hatte , weiß ich , wie schnell man es gehen kann , auf der anderen Seite des Lebens zu landen . Alles geregelt , für meine beiden Söhne alles in einer Mappe .
  • 22.04.2014, 18:29 Uhr
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Ich habe 2 erwachsene Kinder und bei jedem 1 Patientenverfügung und 1 Vorsorgevollmacht hinterlegt und auch mit jedem durch gesprochen . So hat nicht einer alleine die Verantwortung und sie können alle zusammen entscheiden und meine Wünsche durchsetzen.
  • 22.04.2014, 18:15 Uhr
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Patientenverfügung und Vollmacht für meinen Sohn, erledigt.
Zu erben gibts nichts....
  • 22.04.2014, 18:12 Uhr
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