Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? Doch gleichzeitig kennt beinahe jeder den Fall aus der eigenen Familie oder dem näheren Umfeld: Wenn der Verstorbene seine persönlichen Angelegenheiten nicht zu Lebzeiten geregelt hat, entstehen den Anverwandten nicht selten erhebliche zusätzliche Belastungen, schwere Konflikte und juristische Streitfälle.
Wir alle müssen damit rechnen, dass wir vielleicht vor unserem Sterben nicht mehr in der Lage sein werden, unseren Willen kund zu tun und niemand kann die Umstände des eigenen Todes vorhersehen. Deshalb sollten wir - auch in unserem ganz eigenen Interesse - einige sinvolle Vorkehrungen treffen.
Folgende Angelegenheiten sollte man schon in guten Zeiten regeln:
- Patientenverfügung: Im Rahmen der Patientenverfügung können Sie selbst darüber entscheiden, ob und welche medizinischen Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen wollen. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht beim Sterben, aber auch im Hinblick auf eine Organentnahme oder Obduktion nach dem Tod.
- Betreuungsverfügung: Sollten Entscheidungen im Hinblick auf eine Betreuung anstehen, können Sie auch hier vorab selbst regeln, wer diese für Sie treffen darf bzw. wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls dies nötig werden sollte. Natürlich können Sie auch Personen benennen, von denen Sie auf keinen Fall betreut werden wollen. Die Betreuungsverfügung ist schon deswegen sinnvoll, weil Sie darin noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten festlegen können, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen.
- Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht benennen Sie jene Personen, die Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten sollen, zum Beispiel wenn es um die Verwaltung des Vermögens oder Rechtsgeschäfte geht. Sie umfasst weit mehr als nur eine einfache Bankvollmacht.
- Testament: Nach wie vor entstehen zahlreiche Konflikte nach dem Tod eines Anverwandten nur deswegen, weil dieser seinen letzten Willen nicht ausdrücklich oder nicht in angemessener Form bekundet hat. Sofern das Testament nicht bei einem Notar hinterlegt wird, muss es handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
- Vollmacht: In der Zeit kurz nach Ihrem Ableben ist zunächst niemand berechtigt, Ihren Willen zu vollstrecken. Hier empfiehlt sich eine Vollmacht für eine Person Ihres Vertrauens, die ausdrücklich erst im Falle Ihres Todes wirksam wird. Diese Person sollte natürlich von der Existenz der Vollmacht wissen und auch, wo sie gefunden werden kann.
- Bestattung: Auch bei der Bestattung kommt es häufig zu Streitfällen oder unnötigen finanziellen Belastungen für Hinterbliebene. Die Kosten für die Beisetzung können entweder durch eine Sterbe-Versicherung abgedeckt werden oder aber durch die Festsetzung eines dafür vorgesehenen Betrages im Testament. Auch wenn Sie konkrete Wünsche in Bezug auf Ihre Beisetzung haben, sollte Sie diese schriftlich fixieren. Eine Erklärung zur Beisetzung kann auch als „letztwillige Verfügung“ oder als „letzter Wunsch“ beim Bestattungsamt hinterlegt werden.
- Dokumentenmappe: Nicht selten sind die Angehörigen nach dem Tode eines Familienmitgliedes ohnehin so in Trauer aufgelöst, dass ihnen die Beschäftigung mit bürokratischen Dingen schwer fällt. Auch hier kann man den Hinterbliebenen schon im Vorfeld einiges erleichtern, indem man ihnen die Dokumente, die den eigenen Nachlass regeln helfen, gut geordnet hinterlässt. In der Dokumentenmappe sollten alle o. g. Verfügungen und Vollmachten, aber auch Nachweise über Zahlungsverpflichtungen wie Abonnements und Mitgliedschaften, die Online-Hinterlassenschaft wie Passwörter, Schlüssel zu Bankfächern oder zumindest Hinweise darauf hinterlegt werden. Auch eine Adressliste der Personen, die im Todesfall benachrichtigt werden sollen, kann von Nutzen sein.
8 Kommentare